Wohnung wegen Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar - wer zahlt?

9 Antworten

Wenn ein Wasserschaden im Haus entsteht, zahlt das die Gebäudeversicherung des Vermieters.Es sei denn, es kann einem Mieter ein schuldhaftes Vorgehen nachgewiesen werden, dann muss es dessen Haftpflichtversicherung zahlen. Mietausfall kann auf jeden Fall während der Sanierungsarbeiten geltend gemacht werden, das bekommt der Vermieter von seiner Gebäudeversicherung wieder (bei Nachweis einer Mietminderung; schriftlich einreichen beim Vermieter, der leitet das an seine Versicherung weiter). Hotelaufenthalte werden i.d.R. von der Hausratversicherung des Mieters gezahlt, auf jeden Fall hier einmal nachhaken.

Trocknungsgeráte sin laut und Stromfresser..Ich hätte Dir lieber Luftentfeuchter auf Granulat basis empfholen, die funktioneren selbständig ohne Strom und machen kein lärm. Die entnehmen Feuchtigkeit aus dem Raum und beugen so vor Schimmel....Ich würde Dir raten diese Produkte zu kaufen, wenn du wieder einziehst, da jetzt es schon zu spät ist.

Ich habe von Humydry Luftenfeuchter für 10€ im Online gekauft vor einem Jahr, und bin sehr zufrieden.

Bei einem solchen Schaden kann doch nicht einfach nur ein Trocknungsgerät aufgestellt werden! Da muss doch erst mal der Putz runter, und dann vielleicht sogar noch die nasse Wand weg. So war das bei mir, als vom Mieter über mir die Wanne undicht war. Das muss über Jahre so peu à peu runtergelaufen sein, bis auf einmal Sturzbäche runterkamen. Mehrere Zentimeter Schimmel hatten sich im Nu gebildet. Zum weiteren Trocknen kann dann ein Trocknungsgerät aufgestellt werden. Also: der Schimmel muss sofort weg! Mietkürzung wegen Gesundheitsschädigung androhen und auch wahrmachen!


critter  16.02.2008, 16:14

Mietminderung 100 %, siehe folgender Link:

http://www.mieterbund.de/verlag/br_maengel_minderung.html

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Und falls der Wasserschaden durch den Obermieter unverschuldet entstand ist die Gebäudeversicherung dafür zuständig. Ihr könnt auf jeden Fall in ein Hotel gehen solange die Luftentfeuchter in euren Räumen stehen.

solche Schäden müssen von der Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters getragen werden, weil es in jeder dieser Versicherung den Passus für Übernachtungen bei Unbewohnbarkeit gibt in angemessener Höhe..dateilliert geht das nur über die Police..sollte sich herausstellen, dass der Schaden grob fahrlässig entstanden ist, dann wird der Verursacher in Regreß genommen

pocht also beim Eigentümer auf den Auszug und lasst euch nicht mit irgendwelchen Floskeln abspeisen..