Treppenhausreinigung einfach auf Mieter umlegen?

9 Antworten

Du hast sehr richtig erkannt, dass die Umlage unzuläsdig ist. Deshalb: Schriftlich Einspruch einlegen (Einwurfeinschreiben), diesen entsprechend begründen und den brechneten Betrag von der Nachzahlung abziehen.

Du kannst/müsstest Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen mit der entsprechenden Begründung und um eine korrigierte Abrechnung bitten.

Das kenne ich auch, streiche diese Kostenstelle mit Hinweis auf den MV und gut ist.

Hier urteilen AG und LG, der Vermieter kann nicht einseitigt ändern und zahlt somit selber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da würde ich mich auf jeden Fall Mal schlau machen und beschweren.

Gibt's da nicht nen Mieterverein der da helfen kann?

Es war vertraglich geregelt wer das macht also ihr und das kann ich nicht einfach ohne Ankündigung ändern.

Genauso kann ich kein Geld kassieren für etwas was nicht passiert.

Wichtig ist glaube ich auf jeden Fall einmal schriftlich Einspruch zu erheben gegen den Bescheid.

Du als Mieter wurdest im Mietrag zur Treppenhausreinigung verpflichtet. Dieser passus wurde nicht imgegenseitigen Einvernehmen dit dem Vermieter geändert.

Wenn also die neue Hausverwaltung einen Reinigungsvertrag mit einem Gebäudereiniger abschließt, dann möge sie auch die Kosten tragen.

In der Betriebskostenabrechnung wäre also dieser Kostenstelle zu widersprechen und eine Korrektur der BK-Abrechnung zu fordern. Wie hoch ist der in Rede stehende Betrag?