Trennung gemeinsame wohnung

5 Antworten

Der monatliche Regelbedarf ist 563 € (da ist ja Strom pauschal inklusive). Und wenn du in der Bedarfsgemeinschaft zusammen wohnst gehe ich mal von 50% der Mietkosten aus also: 308,50 €. Zusammen: 871,50 € Bedarf. Zusätzlich bist du vom Rundfunkbeitrag befreit auf Antrag. Muss mal mit deinem Bescheid vergleichen, wie viel du bisher bekommen hast. Und dann musst du dein Einkommen (in deinem Fall deinen Lohn) von 900 € gegenrechnen.

• Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundabsetzungsbetrag).
• Zusätzlich bleiben 20% des Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei, der über 100 Euro und nicht mehr als 520 Euro beträgt.
• Für den Teil des Bruttoeinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, bleiben 30 % anrechnungsfrei

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-buergergeld_ba043375.pdf, S. 60

Aber du wirst ja den Antrag beim Jobcenter stellen und den Arbeitsvertrag vorlegen, dann werden sie dir es ja ausrechnen. So eher du das machst umso eher hast du den Bescheid / Überweisung auf dein Konto.

Grundsätzlich zur Info: Es gibt auch noch Wohngeld Plus (Heizkostenpauschale). Das kann man erhalten, falls man kein Bürgergeldanspruch hat. Die Einkommensgrenzen kenne ich da aber nicht. Anders als bei Bürgergeld ist man bei Wohngeld nicht vom Rundfunkbeitrag befreit.

BMWSB - Startseite - Wohngeld-Plus – Reform (bund.de)


Hi, es gibt Sozialberatung, bitte such danach in deiner Umgebung.

https://www.beratung-kann-helfen.de Vielleicht hilft das, ansonsten bitte mit Suchmaschine in deiner Umgebung suchen.


Hilfe123754 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 11:54

Danke dir ja ich hab schon zu viel gegoogelt und Chat gbt gefragt mein Hirn macht error 😂

Musst du deinen Sachbearbeiter beim Jobcenter fragen.

Weil der entscheidet das auch.

Ganz auf jeden Fall nicht aber anteilig möglich. Du musst dich jetzt schon da melden und einen Termin vereinbaren. Das wird alles viel zu spät, bis die Anträge durch sind kriegst du das Geld nur rückwirkend.


Hilfe123754 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 05:26

Ich war ja gestern vor Ort dort habe 2 Berater und bei dem ich gestern war der konnte mir nicht wirklich helfen und die Beraterin die es weiß und mir helfen kann ist wie ein 6er im Lotto zu erreichen und die würde sich wie gesagt erst Mitte oder Ende juni bei mir melden für einen Termin

Jc muss vorher über neuen mietvertrag informirt worden sein und umzug zustimmen unterkunftskosten müssen angemessen sein jc macht bedarfsberechnung und ermittelt möglichen hilfebedarf wichtig nix machen oder unterschreiben ohne vorher mitm jc geklärt zu haben


Hilfe123754 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 05:31

Ich hab ja noch Nix neues es geht mir erstmal nur darum ob ich Hilfe in der jetzigen Wohnung bekommen würde die ist ja eh zum august gekündigt sagen wir mal mein noch Freund zahlt für den juni noch die Miete dann könnte ich das doch inruhe abklären lassen ob das Jobcenter mir mit der Miete im Juli und august noch hilft oder? Ich bin leicht überfordert mit allem 🥲

Lu69ca  29.05.2025, 05:38
@Hilfe123754

Trzdm jc über neue verheltnisse auszug vom freund informirn mitwirkungspflicht notfalls per mail oder brief am besten persönlich abgeben mit stempel auffe kopie für dich als nachweis