Trennung?

5 Antworten

Hallo Bika,

du kannst ihn schriftlich, mit Fristsetzung, zur Herausgabe auffordern. Du kannst das auch einen Rechtsanwalt machen lassen. Falls er es nicht macht, könntest du ihn auch auf Herausgabe verklagen.

Aber was ist ein gebrauchter Kühlschrank etc. wert. Lohnt sich das oder geht es dir nur darum ihn zu ärgern. Und bist du dir sicher, dass du, im Erfolgsfall, deine Kosten von ihm erstattet bekommst oder am Ende drauf sitzen bleibst?

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Es war ein Geschenk an beide?Pech gehabt...ausserdem ist es eh nicht mehr viel wert nach der zeit

§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Kannst ihm tatsächlich bedrohen, z.B. falls er dir das nicht zurückgibt, du ihm anzeigen könntest. Wenn du Glück hast, gibt er das zurück und Polizei/Gericht wird nicht involviert sein..

Sonst kannst du ihm auch verklagen aber ich weiß nicht ob sich das lohnen würde..

du hast es ja beiden geschenkt , nach 7 Jahren ist der Kram sowieso nicht mehr viel wert und Verbraucht.

Das würde ich abschreiben.. da jetzt geld für einen Prozess / Anwalt wie auch immer reinstecken ist verlorenes geld.

Geschenkt ist geschenkt. Wenn du es ihm geschenkt hast, gehört es ihm. Wenn du es beiden zusammen geschenkt hast, gehört es beiden zur Hälfte, dann sollten die sich nach wert der Gegenstände einigen, dass er einen behält und die anderen beiden abgibt oder andersrum oder er ihr die Hälfte zahlt und die Sachen behält oder andersrum.