Trennung - Steuerklasse 3/5 auf 4/4 wechseln besser?
Für die Berechnung diverser Unterhaltszahlungen scheinen Netto-Einkommen herangezogen zu werden. Ist es daher bei einer Trennung besser, umgehend von Steuerklassen 3/5 auf 4/4 zu wechseln?
Beispiel: Ehemann Einkommen Netto derzeit 6000/Monat (Steuerklasse 3, wobei noch Steuervorauszahlungen zu leisten sind), Frau 1200 (Steuerklasse 5). Mit Wechsel in 4/4 wären wir beim Ehemann bei ca. 5000/Monat, Frau bekommt dann ~1500/Monat. Das wäre ja für den Mann besser... ? ;-)
Argumentativ auch einfach: die Frau bekommt gleich mehr Geld und bald gehen eh beide wieder in Steuerklasse 1, da kann man sich gleich dran gewöhnen.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Da man sich im Jahr nach der Trennung eh in die Steuerklasse 1 begeben muss und der Expartner kaum Interesse daran hat sich finanziell über den Tisch ziehen zu lassen, kann man natürlich noch in dem Jahr die Steuerklassen ändern, wird aber einen entsprechenden Ausgleich an den Anderen zu zahlen haben!
Für den Kindesunterhalt würde eh die Berechnung nach 1 erfolgen, weil der Unterhaltsverpflichtete diese Steuerklasse ab dem neuen Jahr ohnehin hätte.
Und mögliche Steuervorteile sind auf der Steuerkarte einzutragen oder werden eben fiktiv berücksichtigt.
Es wird natürlich bei der Trennung zur Ermittlung des Trennungsunterhaltes sauber errechnet wie hoch der Anspruch des Anderen ist.
Und deine Überlegungen sind eh eine Milchmädchenrechnung. Denn auch eine Steuerrückzahlung bzw. Erstattung würde ja berücksichtigt werden. Unterm Strich ist es also egal welche Steuerklasse man hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Finanziell betrachtet wäre es klug, die Steuerklassen so lange wie möglich auf 3/5 zu lassen. Hierfür sollte es selbstverständlich sein, dass er Besserverdienende die Hälfte von dem Geld, das er durch die bessere Steuerklasse mehr hat, dem anderen Ehepartner abgibt.
Im oben genannten Beispiel hätte der Mann dann 5500€ und die Frau 1700€.