Trennung - Steuerklasse 3/5 auf 4/4 wechseln besser?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da man sich im Jahr nach der Trennung eh in die Steuerklasse 1 begeben muss und der Expartner kaum Interesse daran hat sich finanziell über den Tisch ziehen zu lassen, kann man natürlich noch in dem Jahr die Steuerklassen ändern, wird aber einen entsprechenden Ausgleich an den Anderen zu zahlen haben!

Für den Kindesunterhalt würde eh die Berechnung nach 1 erfolgen, weil der Unterhaltsverpflichtete diese Steuerklasse ab dem neuen Jahr ohnehin hätte.

Und mögliche Steuervorteile sind auf der Steuerkarte einzutragen oder werden eben fiktiv berücksichtigt.

Es wird natürlich bei der Trennung zur Ermittlung des Trennungsunterhaltes sauber errechnet wie hoch der Anspruch des Anderen ist.

Und deine Überlegungen sind eh eine Milchmädchenrechnung. Denn auch eine Steuerrückzahlung bzw. Erstattung würde ja berücksichtigt werden. Unterm Strich ist es also egal welche Steuerklasse man hat.

Finanziell betrachtet wäre es klug, die Steuerklassen so lange wie möglich auf 3/5 zu lassen. Hierfür sollte es selbstverständlich sein, dass er Besserverdienende die Hälfte von dem Geld, das er durch die bessere Steuerklasse mehr hat, dem anderen Ehepartner abgibt.

Im oben genannten Beispiel hätte der Mann dann 5500€ und die Frau 1700€.