Trennung - gemeinsamer Kredit - Insolvenz Ehemann - Was kommt auf die Frau zu?
Hallo zusammen, ich bin derzeit in einer sehr verzwickten aussichtslosen Situation. Ich lebe nun seit 5 Monaten von meiner Frau getrennt. Wegen unseren Schulden, die während der ehe endstanden sind, bin ich zur Schuldenberatung gegangen. Nun steht jede Woche der Gerichtsvollzieher vor der Tür, weil sich die Gläubiger nicht mehr vertrösten lassen. Das Geld um einen Vergleich zu zahlen, hab ich nicht. Ich möchte nun Insolvenz beantragen, bzw. anmelden.
Jedoch hab ich mit meiner Frau ein Darlehen aufgenommen, welches wir beide unterschrieben haben! Meine Frau ist ausgezogen, und meint sie hätte so auch die Schulden los... Was passiert, wenn ich am kommenden 1. des Monats die Raten nicht mehr zahlen kann? Bankkonto wurde bereits gepfändet! Soll ich überhaupt noch etwas bezahlen ausser Miete ,Telefon und Strom? Mein Schuldenberater ist nicht zu erreichen (Urlaub).
4 Antworten
Wenn beide für das Darlehen unterschrieben haben, bedeutet das eine gesamtschuldnerische Bürgschaft. Der Gläubiger kann gegen beide vollstrecken.
Die Sache ist allerdings verzwickter... Für das gemeinsame Darlehen, hat mein Vater auch noch gebürgt. Zu unserem gemeinsamen Darlehen hat meine Frau für sich selbst bei einer anderen Bank einen Kredit aufgenommen. Diesen hab ich nicht unterzeichnet! Ich hab bis jetzt immer 200 Euro für das gemeinsame Darlehen bezahlt. Sie zahlt 200 Euro für Ihres. Da ich am 1. des Monats nicht mehr zahlen kann, kommt da die Bank automatisch zu Ihr? Wie läuft das ab? Wie soll ich mich Verhalten? Uns reicht unser Einkommen sehr knapp zum Leben... Danke für die Antworten!
"Andererseits besteht keine automatische Durchgriffshaftung für den nicht selbst unterschriebenen Kredit."
Wie ist das zu verstehen?
Wenn Ihr den Kredit gemeinsam unterschrieben habt, dann muss Deine Frau genauso zahlen, nicht Du allein.
Das ist zu ungenau: Hier sind die Eheleute Gesamtschuldner, das heißt beide müssen zahlen, aber eben nicht nur jeweils die Hälfte, sondern alles. Wenn also die Frau nichts bezahlt, muss der Mann allein zahlen. Im Innenverhältnis besteht dann natürlich ein Ausgleichsanspruch.
Wie ist das zu verstehen mit dem Ausgleichsanspruch?
Wenn Du das Darlehen nicht bedienen kannst, bezahlt die Frau das alleine.
Ich hätte sowieso nicht alles alleine bezahlt.
Der Bürge ist ebenfalls "Gesamtschuldner", die Bank kann sich also aussuchen, welchen der drei Beteiligten sie für das gemeinsame Darlehen zur Kasse bittet. Andererseits besteht keine automatische Durchgriffshaftung für den nicht selbst unterschriebenen Kredit.