Titulierungsankündigung vom Inkasso, was tun?

6 Antworten

Nein leider habe ich natürlich nichts schriftlich von Amazon. War jeweils per telefon geregelt worden.

Ich habe an Amazon das Geld für die erhaltene Ware bezahlt + ein paar Euro die sie auflisteten für die Mahnungen.

Genau weiß ich es nicht mehr, auch in dem Fall kam die letzte Rechnung per
email, das war aber telefonisch abgesprochen, jedoch ist diese Email
gelöscht.

Die Infoscore will nur noch, wie auf dem letzten
Schreiben schon, irgendwelche Verwaltungs und Mahngebühren, Post,
Telefon... usw. genau 71.64€.

Auf der aktuellen Titulierungsankündigung steht nur "71,64€ aus Rechnung(en)"

Im letzten Schreiben war es genauer aufgelistet, müsste es nochmal raussuchen wenn das nötig ist.

Ich hab keinerlei Erfahrung mit sowas, einen Mahnbescheid habe ich auch
noch nie bekommen, und wenn man damit nicht umzugehen weiß dann wirds
einem doch schon komisch.

Falls ich wirklich in einen Rechtsstreit geraten sollte, steht mir dann das Inkassobüro oder die Amazon gegenüber, von der die Sache ja angeblich ausgeht?

Was mich halt fuchst ist, das ich das mit Amazon sofort geklärt hatte. Mit nur einem kurzen Telefonat, und nun muss ich an eine andere Firma (sofern es soweit kommt) 70€ bezahlen für 3 Briefe.

Ich glaubte auch anfangs ich könnte es mit Amazon regeln und die melden dann dem Inkasso, das alles erledigt ist, aber irgendwie stehen hier Gläubiger und Inkasso kaum in Verbindung?!

lg

Hast du die Aussage von Amazon schriftlich, dass alle Forderungen beglichen sind? Das wäre ziemlich cool!
Ansonsten kannst du auf so eine Ankündigung erstmal entspannt deine Füße hochlegen.
Wenn sie denn wollen, sollen sie den Mahnbescheid beantragen. Erst daraufhin musst du widersprechen.
Da es sich anscheinend nur um nebenforderungen handelt, ist fraglich, ob sie die gerichtliche Klage anstreben. Dort einfach die Info von Amazon angeben u d das alles sollte gegessen sein.
Ich würde nicht direkt mit dem Inkasso sprechen.
Problem könnte allerdings sein, dass du erst auf das inkassoanschreiben hin gezahlt hast. Sprich: deren Arbeit war erfolgreich und die Forderung somit ggf. rechtens.

franneck1989  09.08.2016, 15:05

Sprich: deren Arbeit war erfolgreich und die Forderung somit ggf. rechtens.

Ein einfacher Brief von amazon wäre genau so erfolgreich gewesen und hätte dazu genau dieselbe rechtliche Relevanz wie das Inkassoschreiben. Hier lag es ja nur am falschen Kommunikationsweg.

Was hast du denn bereits an Amazon bezahlt?

Was für einen Betrag fordert das Inkasso noch? Aufgrund des Betrages von 70,- gehe ich davon aus, dass es sich lediglich um die Inkassogebühren handelt, richtig?

Wenn die Hauptforderung bei Amazon beglichen wurde, kannst du einem Mahnbescheid gelassen entgehen sehen. Dann brauchst du nur das Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen und das ganze ans Gericht zurück zu senden.

marcussummer  09.08.2016, 14:58

Wenn in dem Mahnbescheid nur die Inkassokosten geltend gemacht werden, würde ich mir gut überlegen, ob ich da Widerspruch einlege. Die dürften wegen des Verzugs zumindest dem Grunde nach berechtigt geltend gemacht werden.

franneck1989  09.08.2016, 15:00
@marcussummer

Inkassogebühren sind im Zusammenhang mit geschäftserfahrenen Unternehmen wie amazon nicht durchsetzbar.

Ich kenne keine vergleichbaren Fall, wo diese dann nach Widerspruch noch erfolgreich eingeklagt wurden.

Insofern ist das völlig unbedenklich, einfach zu widersprechen.

Northweek 
Fragesteller
 09.08.2016, 15:18

Was passiert denn wenn da tatsächlich ein Mahnbescheid kommt, ich kreuze an, dass ich das ganze ablehne!? Jedoch kommt es dann zur Klage? Denn zumindest in einem haben die ja Recht, ich war kurzzeitig im "Verzug" oder nicht?

Wenn dann entschieden wird, dass die 70€ zu zahlen sind, dann kommen noch hunderte Euro Gerichtskosten dazu?

Ich bin da leider echt unbelesen und kenne jetzt auch niemanden, der damit Erfahrung gemacht hat.

mepeisen  10.08.2016, 07:39
@Northweek

Jedoch kommt es dann zur Klage?

Der Erfahrung nach kommt es maximal zum Reflex, dass man dich auffordert den Widerspruch zurückzunehmen. Ich habe bisher auch noch nie gehört, dass wirklich eine Klage in solchen Fällen begründet wird.

Denn zumindest in einem haben die ja Recht, ich war kurzzeitig im "Verzug" oder nicht?

Das alleine reicht aber nicht, um Geld von dir zu verlangen. Zunächst einmal würde ich sowieso bestreiten, dass es jemals die Mahnungen gab. eMails haben die Angewohnheit in Spam-Filtern zu landen. Und bei der Flut an gefälschten eMails, die alle von mir Geld wollen wegen Rechnungen ist es schwer, die echten von Spam und Viren zu unterscheiden. Ohne Zugang der Mahnung kein Verzug. Den Zugang der Mahnung muss der Gläubiger beweisen.

Das Einschalten des Inkassos muss aber auch zweckdienlich gewesen sein und notwendig. Das wird von Gerichten regelmäßig bei so großen Konzernen wie Amazon verneint.

Dann muss das Inkasso auch wirklich mit einer Einzelfallprüfung und Rechtsberatung beauftragt worden sein, denn nur dieses erlaubt gemäß RVG eine volle 1,3 Gebühr. Auch das ist nicht der Fall. Das Inkasso hat nie eine Einzelfallprüfung durchgeführt, sondern arbeitet hoch automatisiert ohne Blick auf das, was es an Daten bekommt. Zudem wirbt Arvato mit vielen kaufmännischen Dienstleistungen. Ich würde daher behaupten, dass hier ein reines kaufmännisches Outsourcing stattfindet und nie eine Rechtsdienstleistung.

Dann gibt es noch den Punkt mit der Selbstbeauftragung. Zwar wird das niemand zugeben, aber Arvato bereibt Geld-Pools (Infoscore Finance) und die kaufen die Forderungen der ganzen Großkonzerne auf. Bei aufgekauften Forderungen beauftragen sie dann das Inkasso. Allerdings liegt hier keine Rechtsdienstleistung mehr vor, wenn man "sich selbst" (schließt verbundene Unternehmen mit ein) beauftragt.

Und es gibt noch weitere Punkte.

Wenn dann entschieden wird, dass die 70€ zu zahlen sind, dann kommen noch hunderte Euro Gerichtskosten dazu?

Richtig. Es steht und fällt damit, dass man einen Richter findet, der sich auf die Argumente einlässt. Eigentlich muss sich ein Richter von Amts wegen auf diese Argumente einlassen, wenn man sie hieb- und stichfest vorträgt.

Die Chance, dass du verurteilt wirst, liegt dann meiner Meinung nach extrem gering.

franneck1989  10.08.2016, 08:00
@mepeisen

Ohne Zugang der Mahnung kein Verzug. Den Zugang der Mahnung muss der Gläubiger beweisen.

Laut Fragestellung gab es eine Rücklastschrift, daher braucht man darüber nicht mehr zu diskutieren. Zum Rest natürlich vollste Zustimmung!

Northweek 
Fragesteller
 10.08.2016, 11:23

Habe den letzten Brief vor der Titulierungsankündigung rausgesucht. Darin sind enthalten:

Hauptforderung: 228€ (auf der Rückseite wieder abgezogen bei den Überweisungsinformationen)

5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen.... 0,90€

Vorgerichtliche Mahnauslagen 3€

Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ ....(ewiger Paragraf) 58,50€

Post- und Telekomunikationspauschale 11,70€

Dann warte ich mal ab ob ein Mahnbescheid kommt.

Ein Titulierungsankuendigungs Schreiben ist Standart im inkassogeschaeft. 

Man möchte ja die Gebühren haben und hofft auf Zahlung. Ob ernsthaft an eine klage gedacht wird steht natürlich auf einem anderen Blatt :) 

Frage : was war bei den 230 € an Gebühren intus?  RLS Gebühren? 

Ich denke es wäre in der Tat am sinnvollsten beim Inkassobüro anzurufen, solange in der Zahlungsaufforderung nicht genau aufgeschlüsselt ist, wofür Du denen angeblich noch was schuldest.

Bei dem Betrag gehe ich nämlich stark davon aus, dass die gerne noch Inkassokosten von Dir hätten. Diese können von Großunternehmen wie Amazon grundsätzlich nicht mit Erfolg eingeklagt werden. Sollte das Inkassobüro Dir nicht aufschlüsseln wollen, wie sich die angeblich noch offene Forderung zusammensetzt, dann würde ich erst einmal nichts zahlen.

Sofern tatsächlich Post vom Gericht kommt ist es natürlich wichtig unmittelbar Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen.

Abgesehen davon fordern Inkassobüros regelmäßig zu viel Gebühren ein. Im Regelfall schreiben sie nur ein einfaches Mahnschreiben, wofür eine Gebühr von ca. 21 € mit Steuern und Auslagen gesetzlich vorgesehen ist. Also selbst wenn ein Anspruch auf die Kosten bestünde, dann jedenfalls nicht in der geltend gemachten Höhe.