Teilzeit, Überstunden. Wieviele Überstunden sind in der Teilzeitbeschäftigung erlaubt, Im Vertrag sind 20 Arbeitsstunden vereinbart und 11 Überstd. fordernd.?

3 Antworten

Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber überhaupt nicht berechtigt - von besonderen Ausnahmen abgesehen -, die Leistung von Überstunden von Dir zu fordern.

Der wesentliche Grund (auch nach der Rechtsprechung) dafür ist, dass der Teilzeitarbeitnehmer in der Regel ganz bewusst nur einen Teil seiner Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen will, was dieser durch die Anordnung von Überstunden nicht hinterlaufen darf.

Zu den erwähnten Ausnahmen, die sich aus dem besonderen Treueverhältnis des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ableiten lassen - in denen auch der Teilzeitarbeitnehmer also zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist -, gehören z.B. (wirklich sehr) dringende betriebliche Erfordernisse, wenn etwa ohne Überstunden ein überlebenswichtiger Auftrag nicht fertiggestellt werden kann, oder (tatsächliche) Notfälle, wenn etwas wegen einer Überschwemmung für die Räumung eines Lagers mit verderblicher Ware Überstunden erforderlich sein sollten.

Werden die vom Arbeitgeber in Deinem Fall geforderten Überstunden den durch Freizeit oder Entgelt abgegolten? Oder sollen diese Überstunden mit dem vereinbarten Lohn schon abgegolten sein (was dann allerdings ein "Hammer" und rechtswidrig wäre)?

Außerdem kannst Du - sofern Du Wert darauf legst - die Anpassung Deines Arbeitsvertrages an die aufgrund der Überstunden längere Arbeitszeit verlangen, wenn Du die Überstunden dauerhaft regelmäßig leistest.

Es gibt manche Arbeitgeber die bedienen sich des "Tricks", Teilzeitkräfte regelmäßig länger arbeiten zu lassen, im Falle von Krankheit und Urlaub das dann zu zahlende Entgelt aber nur nach der niedrigeren vereinbarten Arbeitszeit zu berechnen - also (irrtümlich) zu meinen, Geld "sparen" zu können auf Kosten der Arbeitnehmer.

taube12345 
Fragesteller
 05.10.2015, 15:44

ich darf die Überstunden mit Freizeit ausgleichen. Was mir jedoch unklar ist, es handelt sich hier nur um einen befristeten Vertrag. Ich werde für die Herbst/Winter/Frühlingsaison eingestellt, WEIL es nur in dieser Zeit sehr viel Arbeit gibt. Mir wurde im Einstellungsgespräch mündlich erläutert, dass die "Notwendigkeit" des Betriebes auf jeden Fall stattfinden wird, weil das jeden Winter so ist. Also mit anderen Worten gesagt, der Chef weiß vor vorn herein, dass ich 31 Stunden arbeiten muß, weil es so viel zu tun gibt, will mir jedoch vertraglich gesehen nur 20 bezahlen (pro Woche).

Ich weiß nur nicht wie ich mich hier verhalten soll. Im Vorstellungsgespräch wurde das nie erwähnt. Erst dann, als mir der Vertrag ausgehändigt wurde.

Auch sind mir die Urlaubstage unklar. Mein Chef konnte mir das auch nicht wirklich erklären.

Und zwar geht mein Vertrag bis zum 31.Mai 2016. Ich habe in dieser Zeit 16 Tage Urlaubsanspruch. (Vertragsbeginn Oktober 2015) Ich soll bis spätestens Ende März des Folgejahres den Urlaub nehmen, sonst erlöscht er.

Da ich ja bis Mai 2016 beschäftigt bin, gilt also das Jahr 2017 nicht. Oder wie ist das zu verstehen?

Kennst du dich eigentlich auch mit dem Lohnzuschlag aus, für Sonntage, Feiertage und Nacht? Meine Arbeitszeit ist jedes Wochenende und jeder Feiertag, sowie hin und wieder nachts. Im Arbeitsvertrag steht jedoch nichts über die Lohnzuschläge für diese Tage. Lediglich nur der Mindestlohn von 8,50€

Familiengerd  05.10.2015, 16:28
@taube12345

Da haben wir den Fall: Du hast 20 Stunden vereinbart, arbeitest regelmäßig aber 31 Stunden - und garantiert legt der Arbeitgeber für die Urlaubsbezahlung ind im Falle von Krankheit nur 20 Stunden zugrunde.

Wenn Bei Vertragsabschluss schon feststeht, dass statt der vereinbarten 20 Stunden regelmäßig 31 Stunden gearbeitet werden soll und das auch realisiert wird, dann kann man von einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrags ausgehen, die möglicherweise sogar dazu führt, dass auch dem befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag geworden ist.

Der Urlaubsanspruch besteht nicht für die Zeit vom 01.10.2015 bis zum 31.05.2016 (also für den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses), sondern für jedes Kalenderjahr getrennt - was in der Summe allerdings aufs gleiche Ergebnis hinaus läuft. Du hast einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (bei einer 6-Tage-Woche; Werktage sind alle Tage, die nicht Sonntage oder Feiertage sind); die Arbeitsmonate in 2015 und 2016 zugrunde gelegt, ergeben sich rechnerisch tatsächlich 16 Tage. Wie viele Tage Urlaub Du allerdings tatsächlich hast, hängt von der Anzahl Deiner wöchentlichen Arbeitstage ab; der Anspruch von 16 Tage bei einer 6-Tage-Woche ist dann entsprechend der Anzahl Deiner Wochenarbeitstage umzurechnen.

Ich soll bis spätestens Ende März des Folgejahres den Urlaub nehmen, sonst erlöscht er.

Das bezieht sich auf Deinen Urlaubsanspruch im Kalenderjahr 2015, der (auch nach dem Gesetz) zum 31.03.2016 verfällt, es sei denn, Du kannst den Urlaub betriebs- oder krankheitsbedingt nicht bis dahin nehmen.

Für Sonntags- und Feiertagsarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz ArbZG keine Zuschläge vor; solche Zuschläge sind arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen vorbehalten. Es gibt aber arbeitsrechtliche Bestimmungen (und Ausnahmen davon), die bei Sonntags- und Feiertagsarbeit zu berücksichtigen sind. Du solltest Dir die entsprechenden Paragraphen im Arbeitszeitgesetz einmal anschauen, z.B. §§ 10 ff. Du findest das Gesetz auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html .

Für Nachtarbeit hat der Arbeitgeber nach ArbZG § 6 "Nacht- und Schichtarbeit" Abs. 5 einen "angemessenen" (was immer das heißen mag) Ausgleich in Freizeit oder Geld zu leisten - vorausgesetzt es handelt sich in Deinem Fall dann um Nachtarbeit und bei Dir um einen Nachtarbeiter entsprechend der Begriffsbestimmung des Gesetzes (§ 2).


taube12345 
Fragesteller
 05.10.2015, 17:22
@Familiengerd

danke dir. heisst es, ich habe keine 16 Tage Urlaubsanspruch? Ich arbeite keine 6 Tage die Woche, sondern 4-5 Tage Was bedeutet eigentlich Tage? Manchmal muß ich per Anruf sofort erscheinen, für 1-2 Stunden. gilt es auch als ein Tag?

Ooohhh ist das kompliziert.

Ok das mit dem Urlaub ist interessant. Denn ich darf bis Ende März Urlaub nehmen dürfen, was betrieblich nicht umsetzbar ist, denn das ist die Hochsaison. Dies ist der Grund warum ich in diesen Monaten eingestellt wurde. Mündlich wurde mir bereits mitgeteilt, dass in der Hochsaison ein Urlaub ausgeschlossen ist.

Und nun? Ich habe einen Urlaubsanspruch In der Hochsaison, wo der Betrieb es nicht genehmigt.

Gott !! ist das ....

Familiengerd  05.10.2015, 17:49
@taube12345

Ja, auch ein Arbeitstag mit nur 1 - 2 Stunden zählt als Arbeitstag.

Was Deinen Urlaubsanspruch betrifft, kommt es ganz auf die konkrete Formulierung dazu im Arbeitsvertrag an - ob der Urlaubsanspruch in Tagen/Arbeitstagen oder in Werktagen formuliert ist.

Ist er in Tagen/Arbeitstagen formuliert, hast Du tatsächlich diese Zahl von Arbeitstagen als Urlaubstage, ist er in Werktagen formuliert, muss entsprechend der Anzahl der durchschnittlichen Wochenarbeitstage umgerechnet werden.

Das mit dem Urlaub-nicht-nehmen-können bis März solltest Du klären; denn ich habe sehr das Gefühl - nicht nur deswegen, auch wegen der Arbeitsstunden (vereinbarte und tatsächliche) -, dass der Arbeitgeber glaubt, Dich "über den Tisch ziehen" (deutlicher: "besch...en") zu können.

An Deiner Stelle würde ich von diesem Arbeitsvertrag Abstand nehmen, wenn Du ihn nicht schon unterschreiben hast.

Du darfst nicht mehr Arbeiten, als die maximale gesetzliche Arbeitszeit

Hexle2  05.10.2015, 10:58

Das war doch nicht die Frage. Wie soll man mit 20 Std./Woche und 11 Std. Mehrarbeit das Arbeitszeitgesetz verletzen?

Novos  05.10.2015, 11:01
@Hexle2

Duie frage war:"Wieviele Überstunden sind in der Teilzeitbeschäftigung erlaubt," Darauf stimmt meine Antwort. Es gibt kein Gesetz, das Arbeitszeit und Überstunden in Relation zu einander setzt.

Familiengerd  05.10.2015, 12:52
@Novos

Duie frage war:"Wieviele Überstunden sind in der Teilzeitbeschäftigung erlaubt," Darauf stimmt meine Antwort.

In Bezug auf diese Frage ist das doch völliger Blödsinn!

Verstehe ich das richtig? Du hast einen Teilzeitvertrag mit 20 Std./Woche und sollst wöchentlich 31 Stunden arbeiten?

Das widerspricht dem Sinn der Teilzeit. Ab und an in Notfällen wird wohl (fast) jeder mal länger arbeiten aber jede Woche über 50 % Mehrarbeit zu fordern geht nicht. Was steht denn zur Mehrarbeit im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Betriebsrat? Findet ein Tarifvertrag Anwendung?