Teilzeit oder 450 € Job, was ist steuerlich besser?
Sachlage: Ich (Steuerklasse 3) bin in Vollzeit angestellt und war bisher Alleinverdiener in der Familie. Meine Frau hat nach der Elternzeit einen 450 € Job (ca. 50 Stunden im Monat) angenommen. Nun hat sie von ihrem Arbeitgeber das Angebot bekommen, in die Teilzeit-Anstellung zu wechseln. Da ich Bekannten gehört habe, dass man hier aufpassen muss, bzgl. der Besteuerung, sind wir nun auf der Suche nach dem richtigen Lösung. Sie würde ja dann in Steuerklasse 5 kommen. Ab welchen Bruttobetrag monatlich lohnt sich die Teilzeitstelle um im Lohnsteuerjahresausgleich nicht schlechter dargestellt zu sein als wenn sie den abzugsfreien 450 € Job behält. Nicht dass am Ende des Jahres das Große Erwachen in Form von Nachzahlungen ans FA kommt. Wir werden gemeinsam veranlagt.
Vielen Dank für eure Antworten/Vorschläge/Hilfe
2 Antworten
Sobald über die Klasse V Lohn abgerechnet wird ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtend.
Es wird auch dazu führen, dass eine Nachzahlung zu leisten wäre, es sei denn ihr ändert die Steuerklassen auf IV/IV (mit Faktorverfahren am besten).
Der große Nachteil beim Minijob ist, daß man nichts für seine eigene Altersvorsorge macht, d. h. nichts in die Rentenkasse einzahlt.
Falsch.
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig.
Vom Lohn werden 3,7% RV-Beitrag einbehalten. Zusammen mit der RV-Pauschale des Arbeitgebers von 15% ergibt sich ein vollständiger Anspruch für maximal 16,65 € im Monat.
Es besteht zwar die Möglichkeit sich befreien zu lassen, ob eine Befreiung hier allerdings vorliegt ist unbekannt.
Ist übrigens die Rechtslage seit dem 01.01.2013.