Teilwiderspruch auf Mahnbescheid, dennoch Vollstreckungsbescheid in voller Höhe?

2 Antworten

Du kannst doch nicht den Verfahrenskosten widersprechen und den angefallenen ZInsen auch nicht - natürlich musst Du nicht nur die Hauptforderung von 23 Euro bezahlen sondern auch die Gerichtskosten und das sind insgesamt 106 Euro

hshnguy 
Fragesteller
 26.07.2017, 00:11

Auf dem Vollstreckungsbescheid steht:

II. Verfahrenskosten (Streitwert Teil-VB : 23.40 EUR):

Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Kostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.


Die 83 EUR von denen ich rede werden unter "Mahnkosten" und "Inkassokosten" aufgezählt.


Achja, ich habe einen Teilwiderspruch erhoben, weil ich das mit dem Inkasso nicht einsah. Ich hab auch oft genug mit dem Inkasso-Unternehmen geredet, dass ich nur die Hauptforderung begleichen kann. Es ist jedoch eine andere Geschichte und ich würde im Notfall bis zum Gericht gehen. Die Frage ist nur, wie ich jetzt vorgehen soll/muss.

mepeisen  26.07.2017, 07:46
@hshnguy

Die Frage ist nur, wie ich jetzt vorgehen soll/muss.

Bezahlen wäre eine gute Idee, statt ständig nur zu diskutieren. Also das, was du denkst, was durchsetzbar wäre bzw. dem Teil, den du nicht widersprochen hast. Nach Bezahlung den Original-Titel vom Gläubiger verlangen.

dandy100  26.07.2017, 09:29
@hshnguy

Du kannst nicht nur die Hauptforderung anerkennen und sämtlich Verfahrenkosten aber nicht bezahlen wollen.

Alle Kosten, die durch ein Mahnverfahren enstehen, musst Du bezahlen, dagegen kannst Du nicht klagen - Du hast die Hauptforderung ja anerkannt, also musst Du auch für Folgekosten aufkommen.

Die Kosten, die ein Mahnverfahren verursacht, sind immer saftig - deshalb sollte man es ja gar nicht soweit kommen lassen - jetzt ist es jedenfalls zu spät und wenn Du jetzt nicht zahlst, wird es noch teurer, denn jede Mahnung stellt man Dir dann noch zusätzlich in Rechnung

Gegenfrage: Wieso hast du die Hauptforderung nie zweckgebunden beglichen?

Durch die Weigerung, die Hauptforderung zu bezahlen, war der Mahnbescheid statthaft. Die Gerichtskosten (32€) und die Inkassokosten für den Mahnbescheid (25€) musst du auf jeden Fall bezahlen. Zusätzlich zur Hauptforderung.

Das war total unnötig.

Zu deiner eigentlichen Frage: Dein Widerspruch wurde registriert. Ein Vollstreckungsbescheid ist nur in seiner Gesamtheit gültig. Der Text im VB, also dein Widerspruch, ist zu berücksichtigen bei etwaigen Pfändungen.