Teilt das Gesundheitsamt die Diagnose an die Führerscheinstelle weiter?

1 Antwort

Wenn du eine Einschränkung hättest, die sich auf die Fahreignung auswirken würde, wäre es völlig egal, wer was mitteilen würde, denn dann wärst du selbst in der Pflicht, beim Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Epileptiker, der seine Erkrankungen verschwiegen und deswegen einen Unfall verursacht hat, bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Wenn ein Eignungsmangel vorliegt und zu erwarten ist, dass derjenige entgegen ärztlichem Rat fährt, darf ein Arzt notfalls seine Schweigepflicht aufgrund des rechtfertigenden Notstands brechen und der Fahrerlaubnisbehörde zumindest mitteilen, dass du aufgrund einer Erkrankung nicht fahrtauglich bist.

Ein Waschzwang ist nicht als Eignungsmangel in Analge 4 FeV genannt. Ob dem Zwang evtl eine Erkrankung zugrunde liegt, die als geistiger Mangel in dieser Anlage genannt ist, muss dein Arzt beurteilen.


Thomas9686 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 10:18

Nein ich habe keine Eignungsmangel habe ich nicht ,

aber allein generalisierte Angst vor Baustoffen wo die frisches silikon oder Montage Kleber auftragen dort zu laufen vermeide ich ,

und habe deswgen waschzwang um die Stromkosten übernehmen zu lassen würde ich mich beim Gesundheitsamt begutachten lassen ,

kann ich mich bedenkenlos begutachten laden das ich waschzwang habe ?

migebuff  04.11.2024, 12:18
@Thomas9686

Ob du Angst vor Baustoffen, Spinnen oder Schlangen hast, spielt für die Fahrerlaubnisbehörde keine Rolle.

Problematisch wäre es nur, wenn man sich bei der Begutachtung irgendeine Psychose o.ä. als Grund für den Waschzwang zusammenreimt.

Aber selbst dann dürfte man das der Fahrerlaubnisbehörde nicht einfach so melden, sondern erst, wenn dir ein Arzt vom Fahren dringend abrät und du ankündigst, dich nicht daran zu halten, so dass man von einer tatsächlichen Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer ausgehen muss.