Taufpaten nachträglich eintragen?

2 Antworten

Der Taufpate muß beim Taufereignis vorhanden sein. Nachträgliche Benennung von Taufpaten ist deshalb nicht möglich, genausowenig wie z.B. eine nachträgliche Benennung von Trauzeugen.

In welcher Konfession bzw. Landeskirche ist das Kind denn getauft worden?