Taschenkontrolle in einem Supermarkt erlaubt?

5 Antworten

Das Personal eines Supermarktes darf nicht auf eine Taschenkontrolle bestehen, man kann es selber nur freiwillig tun. Nur die Polizei darf dies duechsuchen

Das Supermarkt-Personal hat nach entsprechender Weisung durch die Ladenleitung durchaus folgende Rechte in Wahrnehmung des Hausrechts :

- Mitnahme eigener Taschen in den Verkaufsbereich grundlegend zu untersagen

- stichprobenartig zu fragen , ob man freiwillig die Tasche für einen kurzen Kontrolleinblick öffnet

- Bei Verweigerung der Mitwirkung im Zweifelsfall die Polizei hinzuzuziehen , welche dann das Recht zur Einsichtnahme auch gegen Deinen Willen hätte .

So weit die drei Grundlagen , wenn man mit eigener Tasche / Rucksack die Verkaufsfläche betreten darf .

Also ich war schon öfters in so einer Situation und ich habe mich immer geweigert die Tasche zu öffnen. Immer wieder wird behauptet, dass die das Recht hätten, selbst in die Tasche zu schauen. Dem ist aber nicht so.

Von den 7 Fällen, wo mir das passiert ist, wurde 7 Mal die Polizei gerufen, welche meinen Rucksack durchsucht, aber nichts gefunden haben.

Tuehpi  15.03.2021, 17:08

Ich würde mich genau so verhalten.
Wurde nur noch nie gefragt.

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verreisterNutzer  15.03.2021, 17:43
@Tuehpi

Ich sehe das anders . Vor Corona durfte ich viele Jahre mit Rucksack und Tasche in die Verkaufsbereiche diverser Warenhäuser . Da habe ich meinen Rucksack / Tasche entsprechend deren Entgegenkommen stets freiwillig vorgezeigt an der Kasse .

Die hatten dann auch kein Problem damit , wenn ich Getränke / Waren direkt in Rucksack / Tasche packte und das ganze dann teils unausgepackt ( nur bei Getränken ) auf's Band legte .

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Sie können dich bitten, die Tasche zu öffnen. Das kannst du verweigern. Dann dürfen sie dich aber festhalten, bist die Polizei kommt, die darf und wird dann in deine Tasche schauen.

Fazit: In die Tasche geschaut wird trotzdem, du hast aber zeit verloren. Lohnt sich das?

Entweder keine Tasche in den Laden mitnehmen, oder bei Aufforderung öffnen und reinschauen lassen. Wäre jetzt meine Lösung des Problems.

Oder eine Tasche mitnehmen, möglichst auffällig verhalten, die Einsicht verweigern, um das Personal zu ärgern. Und danach evtl. ein Hausverbot kassieren. Das kann der Besitzer nämlich verhängen, unabhängig davon, ob etwas gefunden wird.

NonNam  15.03.2021, 20:34

Bist du Dir sicher, dass sie mich festhalten dürften, ohne wenigstens einen Verdacht? Ich würde das als Nötigung und im schlimmsten Falls als Freiheitsberaubung anzeigen. Ach stimmt ja. Das tat ich bereits ;-)

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NonNam  15.03.2021, 21:22
@holgerholger

Reicht aber nicht, um mich zu nötigen. Der Kaufhausdetektiv wurde damals zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Nein, Taschenkontrollen sind nicht erlaubt, wenn sie willkürlich und ohne jeglichen Verdacht auf einen Diebstahl/Straftat erfolgen.