An der Kasse zu wenig abgerechnet?
Was passiert, wenn ein Kassierer für eine Ware zu wenig berechnet? Beispielsweise etwas kostet 60 EUR, aber wegen einen Moment der Ablenkung berechnet er 40. Der Kunde hat bar bezahlt. Ist der Kunde verpflichtet, zurückzukommen und nachzahlen? Was Kann der Laden tun und droht dem Kassierer was?
8 Antworten
Bei Kassendifferenzen ist die Haftung im Arbeitsrecht klar geregelt: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko für Verluste durch Kassendifferenzen. Es sei denn, der Mitarbeiter hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel absichtlich Geld entwendet oder unachtsam mit der Kasse umgeht, kann er zur Rechenschaft gezogen und zur Zahlung der Differenz verpflichtet werden. Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen können, dass der Mitarbeiter schuldig ist. Ohne einen konkreten Beweis kann er nicht haftbar gemacht werden.
Du bist rein rechtlich nicht dazu verpflichtet. Ich denke dem Mitarbeiter passiert auch nichts wenn es nur einmal vorkommt. Wenn es öfters passiert kann der Chef durchaus dem Mitarbeiter eine schriftliche Abmahnung erteilen.
Wenn der Kassierer dir ein günstiges Angebot macht und du es annimmst, ist es verbindlich
Für den Kunden hat da keine Konsequenz in strafrechtlicher Hinsicht. Wenn der Fehler nicht bemerkt wird, hat er Glück gehabt. Wird er bemerkt (und der Kunde ist noch greifbar), muss er die Differenz nachzahlen.
Alles zur Kassendifferenz hat @Kalimana schon geschrieben.
Für Dich als Kunde hat das keine rechtlichen Konsequenzen. Die Person an der Kasse bekommt zumindest mal Ärger, wenn ein Betrag von 20 € fehlt. Sollte das wiederholt passieren und/oder ihr wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann es auch sein, dass sie die Summe ausgleichen muss, aber im Regelfall ist sie davor geschützt.