An der Kasse zu wenig abgerechnet?

8 Antworten

Bei Kassendifferenzen ist die Haftung im Arbeitsrecht klar geregelt: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko für Verluste durch Kassendifferenzen. Es sei denn, der Mitarbeiter hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel absichtlich Geld entwendet oder unachtsam mit der Kasse umgeht, kann er zur Rechenschaft gezogen und zur Zahlung der Differenz verpflichtet werden. Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen können, dass der Mitarbeiter schuldig ist. Ohne einen konkreten Beweis kann er nicht haftbar gemacht werden.

Quelle https://gastrosoft.de/kassendifferenz/

Du bist rein rechtlich nicht dazu verpflichtet. Ich denke dem Mitarbeiter passiert auch nichts wenn es nur einmal vorkommt. Wenn es öfters passiert kann der Chef durchaus dem Mitarbeiter eine schriftliche Abmahnung erteilen.

Wenn der Kassierer dir ein günstiges Angebot macht und du es annimmst, ist es verbindlich


tinalisatina  16.12.2024, 10:45

Hat er ja nicht, er hat einen Fehler gemacht.

Für den Kunden hat da keine Konsequenz in strafrechtlicher Hinsicht. Wenn der Fehler nicht bemerkt wird, hat er Glück gehabt. Wird er bemerkt (und der Kunde ist noch greifbar), muss er die Differenz nachzahlen.

Alles zur Kassendifferenz hat @Kalimana schon geschrieben. 

Für Dich als Kunde hat das keine rechtlichen Konsequenzen. Die Person an der Kasse bekommt zumindest mal Ärger, wenn ein Betrag von 20 € fehlt. Sollte das wiederholt passieren und/oder ihr wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann es auch sein, dass sie die Summe ausgleichen muss, aber im Regelfall ist sie davor geschützt.