Tankrechnungen trotz km Pauschale abrechnen?
Kann man als Freiberufler mit PKW der über 50% dienstlich genutzt wird, wenn man in der Steuererklärung die 30cent Regel geltend gemacht hat, trotzdem die Tankrechnungen als Betriebsausgaben anrechnen?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Wenn das Auto zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird handelt es sich um zwingendes Betriebsvermögen. Demzufolge sind die tatsächlich angefallenen ( und durch Belege wie z.B. Tankquittungen nachgewiesenen) Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Die Entfernungspauschale greift hier nicht.
Wenn es sich um ein privates Fahrzeug handeln würde, welches nur gelegentlich dienstlich genutzt wird, können die anteiligen dienstlichen Fahrten mit 30 ct. pro gefahren Kilometer abgerechnet werden. Beides gleichzeitig kann aber nicht genutzt werden.