Tadel, Eintrag und Verweis?
Gibt es in Schulen noch Tadel, Verweis und Eintrag ins Klassenbuch? Ist die Schule im Recht das Jugendamt einzuschalten wenn zb. das Kind in der 1. Klasse ständig einschläft?
3 Antworten
Ja oder sollten sich die Lehrer heutzutage alles gefallen lassen?
Das Jugendamt kann die Schule dann auch einschalten, da ja zuhause etwas gewaltig schief läuft, wenn das Kind immer einschläft. Und in dem jungen Alter sind die Eltern ganz besonders in der Pflicht, dass ihr Kind genügend schläft, um dem Unterricht folgen zu können.
Hallo Spinne513,
ich wiederhole: Im 1. Schuljahr schläft ein Kind ständig ein, und es bekommt einen Tadel, einen Verweis, einen Eintrag ins Klassenbuch und es wird dem Jugendamt gemeldet. Die Eltern wissen von nichts.
Ist das so passiert oder theoretisierst du nur, ob es das gibt?
Die hat sich bei unsern Nachbarn abgespielt. Zumindest schläft der Junge im unterricht ein. Er kommt von der Schule (1.Klasse) tod müde nach hause. Da liegt die Vermutung nahe das er auch im Unterricht sehr oft schläft. Ist ja auch kein Wunder wenn ihn die Mutter nicht vor 22 Uhr ins Bett schickt.
Hallo Spinne513,
Schlüsselsatz: ....da liegt die Vermutung nahe .....
Nochmal die Nachfrage: Ist das Kind tatsächlich ständig (also nicht nur einmal) in der Schule eingeschlafen und hat die Schule tatsächlich mit Tadel, Verweis, Eintrag und Jugendamt reagiert, ohne die Eltern einzuschalten?
Ja und ja, da stimmt sicher etwas nicht, wenn ein Kind in der Schule ständig einschläft.
In Sachsen zB wurden Lehrerstrafen abgeschafft. Nur der Schulleiter darf das, ggf auf Antrag des Lehrers