Sturmschaden?

3 Antworten

Für den Schaden, der durch den Baum entstanden ist, haftet der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht.

Das gilt allerdings nur, wenn der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Heißt: war der Baum gesund und standsicher und ist dann durch höhere Gewalt wie eben einem Sturm umgefallen, muss der Eigentümer nicht für die Schäden haften. Beseitigen muss er den umgestürzten Baum aber natürlich selbst (oder im Auftrag), es ist ja weiterhin seiner.

Sofern euer Vermieter das Gartenhaus nicht mit in die Wohngebäudeversicgerung aufgenommen hatte oder ihr keine eigene Versicherung dafür hattet, müsst ihr den Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Zu alkerst wäre natürlich zu klären, ob der nachber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ich würde erstmal raten Beweise zu sichern (Bilder etc). dann könnt ihr den Nachbarn ja zur Kasse bitten. Sollte der das ablehnen, würde es wohl vor Gericht gehen müssen. Und ein Gutachter würde das beurteilen (daher ja Beweise sichern, ggf auch jetzt einen Gutachter hinzuziehen). Das kann für euch aber noch höhere Kosten und Nachbarschaftsstreit etc. bedeuten.

Grundsätzlich ist der Grundstücksnachbar für alle Schäden die durch seinen Baum entstanden sind haftbar. Diese Haftung kann eingeschränkt sein, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen ist (was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird). Ich empfehle dir daher einen Anwalt zu nehmen.

Für sowas sollte man z. B. eine Mitgliedschaft bei Haus und Grund haben. Oder sich einen Anwalt suchen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby