Sturmschaden?
Wir wohnen zur Miete ,Reihenhaus mit kleinen Gärten dabei. Mit Einverständnis der Wohngesellschaft durften wir ein Gartenhäuschen/ Geräteschuppen aufstellen.
Auf dem Nachbargrundstück stehen ziemlich große Bäume, wo wir immer die Gefahr gesehen hatten, das mal ein Baum umkippt. Es wurde nichts unternommen seitens unser Wohngesellschaft. Jetzt gerade nach dem letzten Sturm ist vom Nachbargrundstück natürlich eine mindestens 30m lange Tanne umgekippt über drei Gärten und genau durch unsere Geräteschuppen. Der Geräteschuppen wird von der Versicherung nicht übernommen nur was drin und kaputt gegangen ist. Jetzt meine Fragen: Wer muss den Baum entsorgen, die Wohngesellschaft oder der Privathausnachbar. Haben wir eine Chance, das irgendwer uns das Häuschen ersetzt oder bleiben wir drauf sitzen? Bis wann muss der Baum entsorgt werden, kann es sein, das es ausgesessen wird und es passiert nichts. Was können wir dann tun? Wir haben schon selbst die ganzen Äste abgesägt und hinter den Baum geschmissen, damit wir uns wieder etwas bewegen können und somit auch die Pflanzen gerettet. Sollten wir einen Anwalt einschalten? Vor allem wir sehen noch weitere Bäume kippen. Die Wohngesellschaft wurde natürlich von uns informiert, was passiert ist. Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielleicht hat hier schon jemand sowas erlebt? Ich bedanke mich schon im voraus.
3 Antworten
Für den Schaden, der durch den Baum entstanden ist, haftet der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht.
Das gilt allerdings nur, wenn der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Heißt: war der Baum gesund und standsicher und ist dann durch höhere Gewalt wie eben einem Sturm umgefallen, muss der Eigentümer nicht für die Schäden haften. Beseitigen muss er den umgestürzten Baum aber natürlich selbst (oder im Auftrag), es ist ja weiterhin seiner.
Sofern euer Vermieter das Gartenhaus nicht mit in die Wohngebäudeversicgerung aufgenommen hatte oder ihr keine eigene Versicherung dafür hattet, müsst ihr den Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Zu alkerst wäre natürlich zu klären, ob der nachber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ich würde erstmal raten Beweise zu sichern (Bilder etc). dann könnt ihr den Nachbarn ja zur Kasse bitten. Sollte der das ablehnen, würde es wohl vor Gericht gehen müssen. Und ein Gutachter würde das beurteilen (daher ja Beweise sichern, ggf auch jetzt einen Gutachter hinzuziehen). Das kann für euch aber noch höhere Kosten und Nachbarschaftsstreit etc. bedeuten.
Grundsätzlich ist der Grundstücksnachbar für alle Schäden die durch seinen Baum entstanden sind haftbar. Diese Haftung kann eingeschränkt sein, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen ist (was wahrscheinlich nicht der Fall sein wird). Ich empfehle dir daher einen Anwalt zu nehmen.
Für sowas sollte man z. B. eine Mitgliedschaft bei Haus und Grund haben. Oder sich einen Anwalt suchen.
notting