Studium Sommersemester 2018 Kindergeld?

3 Antworten

Kindergeld bekommen deine Eltern für dich, wenn du in einem Studium oder einer betrieblichen Ausbildung bist.

Für ein Jahr "Pause", gibt es auch eine Pause beim Kindergeld.

Wenn bereits feststeht, wann der nächste Ausbildungsabschnitt beginnt, ist eine Übergangsregelung von bis zu 4 Monaten MÖGLICH.

isomatte  16.08.2017, 18:40

Wenn man als Ausbildung suchend gemeldet ist und seinen Mitwirkungspflichten nachkommt,dann gibt es auch weiter Kindergeld,selbst wenn das 2 Jahre dauern würde bevor man eine Ausbildung bekommt !

Es gibt auch nicht nur Kindergeld wenn man in Ausbildung oder Studium ist,auch z.B. in einem freiwilligen Dienst steht einem Kindergeld zu,solange das Kind noch keine 25 ist.

Selbst wenn das Kind einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen würde könnte Anspruch auf Kindergeld bestehen,nämlich dann,wenn das Kind noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hätte.

Und seine Ausbildung / Studium zu keinem früheren Zeitpunkt beginnen konnte,weil z.B. die Ausbildungszeit noch nicht begonnen hat.

Würde nachhacken, vllt gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit aufgenommen zu werden. Bei der Studienabteilung anrufen.

Ansonsten:

"

Kindergeld gibt es grundsätzlichfür alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für
Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung
nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten
Regelungen für Kinder in Ausbildung.

"

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/das-kindergeld/73892?view=DEFAULT

Melde dich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend,dann sollte es auf Antrag auch weiter Kindergeld geben !

wilees  16.08.2017, 18:17

Gegenfrage: auch wenn der / die FS die Bewerberfrist verpennt hat, also keinen Nachweis führen kann, dass er / sie sich um einen Studienplatz bemüht hat?

isomatte  16.08.2017, 18:24
@wilees

Wenn man eine betriebliche Ausbildung suchen würde und sich dann Ausbildung suchend meldet,dann muss man auch erst ab da seinen Mitwirkungspflichten nachkommen und ab da haben die Eltern auch Anspruch auf Kindergeld,was davor war interessiert ja erst einmal nicht !

DerHans  16.08.2017, 18:21

Dann muss die Suche aber auch ernsthaft und nachprüfbar betrieben werden.

isomatte  16.08.2017, 18:27
@DerHans

Na sicher doch !

Oder hast du schon einmal erlebt das es vom Amt dann keine Auflagen gibt,egal ob man als Ausbildung oder Arbeit suchend gemeldet ist ?

Dann schreibt man halt Bewerbungen,ob das ganze Sinn macht oder nicht spielt doch keine Rolle,man ist aber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen und das zählt.