Studenten Wohnung?

Elizabeth2  03.02.2025, 08:58

kannst du das mal so reinsetzen, mit Punkt und Komma und so. Ich weiss nicht, was genau du wissen willst.

Leonhard938 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 09:22

ich wollte wissen ob es reicht ein Schreiben beizulegen um zu beteuern das Ich den Bescheid erst nachreiche wenn Ich ihn hab oder lieber anrufen soll beim Vermieter/Uni

1 Antwort

Schreibe dem Vermieter eine E-Mail (mit Empfangs- und lesebestätigung), dass die Bescheinigung noch nicht freigegeben ist von der Uni, du diese nachreichst, aber du bei der Uni anfragen wirst, ob man dir die Bescheinigung früher ausstellen kann.

Und das mit der Uni machst du dann.

Eigentlich ist das ein Weg, den du als angehender Student selber finden könntest - finde ich.

Bei allem, was du tust, musst du dich nur in die Lage deines Gegenübers setzen, um dann eine Lösung zu finden. Du hast eine Wohnung und du vermietest diese. Was erwartest du dann von potentiellen Mietern?

So kannst du überall vorgehen, egal wo.

Einzig neue vielleicht für dich, weil das sehr viele nicht wissen: denk bitte dran, und da stolpern viele drüber: wenn es drauf ankommt, zählen ausschliesslich schriftliche Dokumente. Je nach Art der Ausienandersetzung zählen noch nicht einmal Zeugen. Bei Telefongesprächen immer auch neben Datum/Uhrzeit den Namen geben lassen. Wengistens das dann. Wenn es wichtig ist, reicht das aber nicht.


Leonhard938 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 09:40

Also genau das habe Ich oben auch beschrieben wollte nur wissen ob sich das so gehört

Elizabeth2  03.02.2025, 09:43
@Leonhard938

alles in Fragezeichen und dann kaum lesbar. Lies das mal selber durch in einer Woche oder so. . Du willst doch gute Antworten. Wir brauchen die nicht.