Stromvertrag?

6 Antworten

Ich muss das jetzt online auf der Website des Netzbetreibers (nicht des Stromlieferanten) machen. Ich weiß nicht, wessen Namen ich angeben soll.

Und darum lässt man den vorherigen Mieter zum Stichtag seinen Vertrag kündigen und schließt selber einen neuen Vertrag auf den eigenen Namen ab.

Dann gibt es nicht so ein Durcheinander.

Du versuchst eine Lösung für ein Problem zu finden, dass es eigentlich gar nicht geben würde wenn Du nicht solche seltsamen Absprachen getroffen hättest.

Lasse Deine Verträge auf Dich laufen und die Anderen sollen ihren Kram kündigen. Dann hast Du solche Probleme nicht.

Was machst du denn, wenn es am Ende des Jahres zu Nachzahlungen kommt? Wer von euch beiden ist denn dann zuständig das zusätzliche Geld an den Stromerzeuger zu zahlen?


bwhoch2  08.05.2025, 14:32

Aber das ist doch gar nicht so schwer, wenn bei der Übergabe die Zählerstände notiert wurden. Der Vormieter, der die Jahresrechnung erhält, rechnet aus, wie viel von der Grundgebühr an seinen Nachfolger zu berechnen ist und anhand des Schlusszählerstandes kann er auch ermitteln, wie viel Strom sein Nachfolger verbraucht hat. Diese Zahl * Preis je kwh, den dieser an seinen Versorger zahlt, ergibt dann die Verbrauchskosten des Nachfolgers. Anteilige Grundgebühr und diese Verbrauchskosten zusammen gezählt, evtl. noch Mehrwertsteuer gezahlt, ergibt den Endpreis, von dem dann noch die Vorauszahlungen von 40 € je Monat abgezogen werden.

Wo ist das Problem?

Aber die Zählerstandsmeldung kann nur der Vormieter machen, denn nur er hat die wahrscheinlich verlangte Vertragskontonummer.

Waldmensch70  08.05.2025, 16:58
@bwhoch2
Aber das ist doch gar nicht so schwer, …

Darum geht es nicht. Es ist nicht nötig.

Das es Mittel und Wege gibt ist mir auch klar. Ich wollte ihn nur vorwarnen…

bwhoch2  08.05.2025, 17:20
@Waldmensch70

Nein, aber das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Also, was soll's.

Schönes Kuddelmuddel. Warum macht man so einen Schei.?

Das wird schönes gekasper, wer bitte macht den so etwas?


Daniel2399 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 13:59

Ich bin neu in Deutschland. Der Vormieter sagte, er habe einen Stromvertrag für ein Jahr und sei vorzeitig ausgezogen. Ich bezahle also den Strom an ihn und er zahlt an den Energieversorger.

Den des Vormieters, weil er auf den Zähler gemeldet ist.

Spätestens bei Vertragsende gibt es Probleme, weil der Vormieter ja schon weit vorher ausgezogen ist. Wenn der Netzbetreiber sehr genau ist, dann gibt es ein ewiges hin und her bezüglich "Der Kunde ist nicht eingezogen, weil das Übergabeprotokoll ein anderes Datum zeigt." und du hängst ewig in der Grundversorgung bis es geklärt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Da stelle ich mir gerade vor, wenn der Vormieter den Strom nicht bezahlt und Mahnungen ignoriert und der Strom irgendwann gesperrt wird, hast Du ein Problem. Dann zahlst Du doppelt, wenn es ganz dumm läuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung