Stromnachzahlung verjährt?

4 Antworten

Bei Stromanbietern besteht die Besonderheit, dass die Verjährungsfrist erst mit Erhalt der Rechnung zu laufen beginnt...

EnergieAndi  25.06.2015, 09:38

Nicht zwingend richtig. Wenn dem EVU die neue Adresse bekannt war, ist die Sache verjährt.

TheDevilInside0  25.06.2015, 22:34
@EnergieAndi

Doch, zwingend...

§ 17 StromGVV:

"(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig."

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, und wer wirklich überhaupt gar keine Ahnung hat, sollte einfach nicht tippen...

Hi,

Nach meinen Erfahrungen hast Du Recht. Wenn Du beim Auszug dem alten Versorger den Auszugszählerstand und die neue Adresse für die Schlussrechnung mitgeteilt hast, bist Du raus. Doch solltest Du unbedingt mal einen RA fragen. 

Es schon seltsam das Du erst jetzt eine Nachforderung erhältst. Hast Du denn damals eine Schlussrechnung erhalten und auch geprüft und gezahlt? - Wenn ja; und alles richtig war, hat der Versorger keinen berechtigten Anspruch mehr! 

- Mir drängt sich gerade ein Gedanke auf, wonach der Vermieter, bzw. neue Mieter ein Problem mit den Zählerständen hatte, und die "geschätzten?" Stände jetzt rückwirkend zu Deinem Nachteil korrigiert werden sollen. > Also unbedingt alles prüfen und evtl. einen RA beauftragen. Du kannst vorab auch zur Verbraucherzentrale gehen. ist billiger, und meist können die auch helfen.

Der EVU ist gesetzlich gehalten, Dir binnen 6 Wochen nach Ablesung die Abschlussrechnung zu schreiben und zuzustellen. Tut er das nicht, ist es nicht zwingend Deine Aufgabe dem EVU hinterherzurennen. Anders betrachtet hast Du eine Bringschuld, weil Du den Strom ja erhalten, und genutzt hast.

Kann der EVU keine Rechnung er- und zustellen, weil Du es versäumt hast, ihm die dafür notwendigen Daten mitzuteilen, (Vermieter ist nicht dazu verpflichtet! - Es ist Deine Aufgabe) beginnt die Frist später. Wann, weiß ich nicht genau.

Ich hatte mal eine Kunden, der hat von seinem Grundversorger eine Nachzahlung im mittleren 4-stelligen Bereich erhalten, nur weil dem EVU dann erst aufgefallen war, das er den Betrieb 5 Jahre im falschen Tarif abgerechnet hatte. Hier waren die Rückforderung für die Jahre 4 und 5 verjährt.

Den Saft,den Du bis zu dem Auszug verbraucht hast,mußt Du auch bezahlen,da gibts keine Verjährung.

Das verjährt nicht so einfach. Das ist bei Wasser, Gas und Strom anders geregelt.