Stromleitungsrecht

3 Antworten

nun, die strafbarkeit ist schwer zu klären. da wäre zum einen Die Sachbeschädigung. ihr habt die leitung kaputt gemacht. das steht außer frage. dies war aber keine vorsätzliche handlung, daher ist hier keine Strafbarkeit gegeben. es bestehen lediglich zivilrechtliche Ansprüche auf eine Widerherstellung. d.h. die Reperatur der Leitung geht auf euch. tut mir leid, ist aber so.

hier gibt es aber vielleicht auch noch einen ausweg. lag die Leitung nicht fachgerecht, also nicht mindestens 40 cm tief, und wurde sie nicht mit Warnband gekennzeichnet, dann könnte man gegebenenfalls darauf pochen, dass der Pfuscher, der sie verlegt hat für den Schaden aufkommt.

kommen wir zum Abschalten des Stromes. das ist so eine grenzwertige Sache. du darfst als privatmann niemandem die Stromversrogung kappen. das problem haben schon etliche Vermieter gehabt, deren Mieter auf Zwischenzähler laufen, oder Strompauschalen bezahlen. hier gib es enge gesetzliche Vorrausetzung. die geschuldete Summe muss mindestens 100 € betragen, diese Schulden dürfen sich nur auf die Energielieferung beziehen. außerdem muss die Sperre vorher angekündigt werden.

jetzt ist es aber so, dass offenbar hier über mehrere Jahre hinter deinem Rücken der Strom abgezapft wurde. der vermieter muss das gewusst haben. deswegen wird man dir, selbst wenn dieses gesindel so dreist ist, dich deswegen auch noch vor Gericht zu zerren, keine Strafe oder so aufbrummen. allerschlimsmtenfalles wird man dich dazu verdonnern, die Stromversorgung wieder herzustellen.

An deiner stelle würde ich diesen Drecksäcken aber zuvor kommen und so wohl den Vermieter, als auch den lieben Nachbarn wegen gemeinschaftlichen Betruges anzeigen und zusätlich zivilklage auf schadensersaz für den gezapften strom einreichen. den beweis für die gezapfte strommenge sollte der Zwischenzähler leifern.

lg, Anna

Danke für die Antworten. Die Leitung war nicht gekennzeichnet in irgendeiner Form und wie hätten wir wissen sollen, dass eine Stromleitung durch den Garten geht... Natürlich möchten wir nicht für die Leitung aufkommen falls sie doch beschädigt sein sollte. Und ich glaube auch nicht, dass wir das müssen. Dafür hätten wir es wissen müssen. Da laut Zwischenzähler die Nachbarn uns rund 1300€ bereits schon schulden, werden wir die Sicherung weiterhin draußen lassen. Wir haben den Zählerstand durch die Jahre geteilt wie lang der hängt und da kommt man auf durschnittlich 30€ pro Monat und das mal 4 Jahre. Davon mal abgesehen, bestimmen unser Hauseigentümer und der Nachbar über fremde Verträge, die ihnen nicht gehören. Das kann niemals rechtens sein. Es ist unser Stromvertrag den wir unabhängig vom Vermieter abgeschlossen haben. Es gibt zwar dieses Leitungsrecht im Grundbuch das man dulden muss, aber das Gesetz sieht sicher nicht vor dass andere den Strom zahlen müssen. Wir werden wohl nächste Woche zum Anwalt gehen. Mit der Strafanzeige wollten wir eigentlich noch warten um ihnen die Gelegenheit zu geben sich vorher noch zu äußern... LG, Alexandra

Nun ist zu klären, ob dein Mann grob fahrlässig gehandelt hat. Dann müsste er den Schaden bezahlen. Ihr solltet ihm unbedingt weiterhin Strom geben. Allerdings empfehle ich, zu klagen. Holt euch am Besten einen Anwalt.

PS: Ihr könnt aber die Sicherung "aus Sicherheitsgründen" draußen lassen.