Stromleitungsrecht
Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe auf ein paar gute Antworten... Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete und haben jetzt bei Gartenarbeiten eine Stromleitung entdeckt die zum Nachbargrundstück führt. Mein Mann muss wohl bei Fällarbeiten die Leitung vermutlich beschädigt haben. Jedenfalls sprang die Sicherung raus aus unserem Sicherungskasten und der Eigentümer des Nachbargrundstückes stand bei uns vor der Tür und beschwerte sich, dass er keinen Strom mehr hätte. Er benutzt sein Grundstück gewerblich, baut Obst und Gemüse an. Wir waren total entsetzt, zumal wir schon seit vier Jahren hier wohnen und uns niemand informiert hat. Wir wundern uns auch schon länger warum wir auch so hohe Stromkosten haben. Nach vielen Telefonaten später erfuhren wir dann, dass es dieses Nutzungsrecht gibt welches auch notariell und im Grundbuch eingetragen ist. Es gibt in unserem Keller einen Zwischenzähler der für dieses NachbarGrundstück geschaltet wurde. Unser Vermieter sagte zu uns der Zähler wäre für uns belanglos nach dem wir öfter gefragt hatten. Wir zahlen also schon 4 Jahre für das Nachbargrundstück Strom ohne es zu wissen und sind stink sauer. Wir haben jetzt die Sicherung draußen gelassen und warten darauf, dass der Nachbar zu uns kommt, damit wir die Sache klären können. Meine Frage nun: Machen wir uns strafbar wenn wir ihm dieses Nutzungsrecht verweigern? Schließlich zahlt er ja auch nicht dafür. Den Stromanbieter haben wir auch schon kontaktiert, aber sie unternehmen nichts, sie bekommen ja ihr Geld. Und noch zur Info: der Nachbar wohnt nicht auf dem Grundstück, er betreibt dort nur seine Landwirtschaft.
3 Antworten
nun, die strafbarkeit ist schwer zu klären. da wäre zum einen Die Sachbeschädigung. ihr habt die leitung kaputt gemacht. das steht außer frage. dies war aber keine vorsätzliche handlung, daher ist hier keine Strafbarkeit gegeben. es bestehen lediglich zivilrechtliche Ansprüche auf eine Widerherstellung. d.h. die Reperatur der Leitung geht auf euch. tut mir leid, ist aber so.
hier gibt es aber vielleicht auch noch einen ausweg. lag die Leitung nicht fachgerecht, also nicht mindestens 40 cm tief, und wurde sie nicht mit Warnband gekennzeichnet, dann könnte man gegebenenfalls darauf pochen, dass der Pfuscher, der sie verlegt hat für den Schaden aufkommt.
kommen wir zum Abschalten des Stromes. das ist so eine grenzwertige Sache. du darfst als privatmann niemandem die Stromversrogung kappen. das problem haben schon etliche Vermieter gehabt, deren Mieter auf Zwischenzähler laufen, oder Strompauschalen bezahlen. hier gib es enge gesetzliche Vorrausetzung. die geschuldete Summe muss mindestens 100 € betragen, diese Schulden dürfen sich nur auf die Energielieferung beziehen. außerdem muss die Sperre vorher angekündigt werden.
jetzt ist es aber so, dass offenbar hier über mehrere Jahre hinter deinem Rücken der Strom abgezapft wurde. der vermieter muss das gewusst haben. deswegen wird man dir, selbst wenn dieses gesindel so dreist ist, dich deswegen auch noch vor Gericht zu zerren, keine Strafe oder so aufbrummen. allerschlimsmtenfalles wird man dich dazu verdonnern, die Stromversorgung wieder herzustellen.
An deiner stelle würde ich diesen Drecksäcken aber zuvor kommen und so wohl den Vermieter, als auch den lieben Nachbarn wegen gemeinschaftlichen Betruges anzeigen und zusätlich zivilklage auf schadensersaz für den gezapften strom einreichen. den beweis für die gezapfte strommenge sollte der Zwischenzähler leifern.
lg, Anna
Danke für die Antworten. Die Leitung war nicht gekennzeichnet in irgendeiner Form und wie hätten wir wissen sollen, dass eine Stromleitung durch den Garten geht... Natürlich möchten wir nicht für die Leitung aufkommen falls sie doch beschädigt sein sollte. Und ich glaube auch nicht, dass wir das müssen. Dafür hätten wir es wissen müssen. Da laut Zwischenzähler die Nachbarn uns rund 1300€ bereits schon schulden, werden wir die Sicherung weiterhin draußen lassen. Wir haben den Zählerstand durch die Jahre geteilt wie lang der hängt und da kommt man auf durschnittlich 30€ pro Monat und das mal 4 Jahre. Davon mal abgesehen, bestimmen unser Hauseigentümer und der Nachbar über fremde Verträge, die ihnen nicht gehören. Das kann niemals rechtens sein. Es ist unser Stromvertrag den wir unabhängig vom Vermieter abgeschlossen haben. Es gibt zwar dieses Leitungsrecht im Grundbuch das man dulden muss, aber das Gesetz sieht sicher nicht vor dass andere den Strom zahlen müssen. Wir werden wohl nächste Woche zum Anwalt gehen. Mit der Strafanzeige wollten wir eigentlich noch warten um ihnen die Gelegenheit zu geben sich vorher noch zu äußern... LG, Alexandra
Nun ist zu klären, ob dein Mann grob fahrlässig gehandelt hat. Dann müsste er den Schaden bezahlen. Ihr solltet ihm unbedingt weiterhin Strom geben. Allerdings empfehle ich, zu klagen. Holt euch am Besten einen Anwalt.
PS: Ihr könnt aber die Sicherung "aus Sicherheitsgründen" draußen lassen.