Stromanbieterwechsel Sonderkündigung neuer Eigentümer?

4 Antworten

Du machst bitte erst die Sonderkündigung zurecht zu deinem gewünschten Termin. Das kannst du bei den meisten Anbietern auch telefonisch machen. Dann wartest du die Bestätigung ab. Wenn du es telefonisch machst, dann hast du die Bestätigung meist nach ein paar Minuten per Mail.

Bedenkt bitte, dass der neue Anbieter mindestens 8 Werktage Zeit hat dich anzumelden. Das solltest du bei dem Termin beachten.

Am günstigsten kommst du, wenn du rückwirkend kündigst. Dies ist bis zu 6 Woche möglich. Die vollen 6 Wochen würde ich aber nicht ausreizen, weil die Bearbeitung bisschen Zeit beanspruchen kann...kommt immer auf den Anbieter an. Wenn du z.B. 5 Wochen rückwirkend kündigst, dann kannst du dich über den neuen Versorger auch rückwirkend anmelden. Wichtig ist nur, dass du einen Einzug anmeldest, dann ist die Anmeldung auch rückwirkend machbar. Da ist es auch egal wann du eingezogen bist.

Wenn du z.B. zu einem Datum in der Zukunft kündigen möchtest, dann beachte, dass du 3 Wochen Puffer lässt. Wenn du zu nächster Woche kündigen würdest, dann wäre die Frist zu kurz dich anzumelden und du landest für ein paar Tage in der Grundversorgung. Daher 3 Wochen Frist beachten und die Verträge gehen nahtlos über. Ausser du hast die Malo-ID statt der Zählernummer. Damit sind es meistens nur 5 Tage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Inkognito-Nutzer   29.11.2024, 10:13

Darf ich nochmal was fragen? Ich lebe seit jeher in dem Haus, also bereits mit den Eltern. Wenn ich jetzt kündige und mich neu anmelde, gebe ich einen „Anbieterwechsel“ an und sage dem neuen Anbieter, dass ich bereits gekündigt habe? Ich selbst wurde ja nie beliefert. Aber das sollte passen, oder? beim Netzbetreiber fragte ich bereits nach wegen den Stammdatenänderungen, aber die meinten das muss der Stromanbieter machen.

Sorry, ich bin da echt etwas überfordert.

Krissy1612  29.11.2024, 10:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Nein, ein Anbieterwechsel wäre nur möglich, wenn du bereits Vertragsinhaber beim alten Versorger wärst. Es muss ein Nutzerwechsel sein. Daher musst du beim alten Anbieter nichts angeben, was den alten Vertrag angeht. Ein Anbieterwechsel würde storniert werden, da ein anderer Name beim Netzbetreiber hinterlegt ist. Zumal das auch rückwirkend gar nicht möglich ist.

Wenn du beim alten Anbieter wegen Todesfall kündigst, dann wird das als Auszug beim Netzbetreiber hinterlegt. Nur dann kann ein neuer Name eingetragen werden. Daher musst du beim neuen Anbieter angeben, dass du eingezogen bist. Es ist egal, ob du da schon ewig wohnst. Es geht nur um den Prozess beim Netzbetreiber, weil man dich sonst als Kunde nicht hinterlegen kann.

Der Netzbetreiber hat recht. Die Änderung macht der Versorger, aber das funktioniert eben nur über einen Einzug.

Inkognito-Nutzer   29.11.2024, 11:12
@Krissy1612

Ich danke dir! Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen.

Inkognito-Nutzer   02.12.2024, 13:54
@Krissy1612

Ich wollte nochmal berichten :) Konnte das am Freitag alles erledigen. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und verständnisvoll. Meine Eltern wurden nun abgemeldet und ich beim Netzbetreiber angemeldet.

Der Belieferung soll rückwirkend zum 01.12. stattfinden, aktuell wird die Willenserklärung geprüft, es liegt also noch kein gültiger Vertrag vor.

Hatte heute noch mal dort angerufen und es hieß, dass ich jetzt definitiv beim Grundversorger bin bis die Prüfung durch ist. Muss ich dann hier noch was machen, sobald der Vertrag bindend ist oder wird die Grundversorgung automatisch gekündigt? Die Dame meinte auch, ich soll auf jeden Fall dem Grundversorger noch Bescheid sagen, dass der Strom jetzt auf mich läuft, da sonst meine Eltern die Rechnung bekommen. Ich verstehe es nicht so ganz, wieso ich eine Rechnung bekommen soll, wenn ich doch rückwirkend zum 1. Dezember beliefert werde oder verstehe ich das falsch?

Krissy1612  02.12.2024, 17:36
@Inkognito-Beitragsersteller

Du bist mehr oder weniger gerade in der Grundversorgung. Es dauert ein paar Tage bis der Vertrag durch ist, der dann rückwirkend ab dem 1. Dezember läuft. In der Zeit bekommst du trotzdem Strom d.h. du bist zwar, bis der Vertrag durch ist, in der Grundversorgung angemeldet, damit du Strom hast, aber rückwirkend wird das wieder rausgenommen, wenn der Vertrag durch ist.

Das ist einfach nur eine Absicherung für dich, falls irgendwas mit dem Vertrag schief läuft oder du dich doch noch entschieden solltest zu widerrufen. Daher wird man immer in der Grundversorgung angemeldet, wenn der Vertrag noch nicht fest ist. Dafür musst du aber nichts bezahlen, weil dein Vertrag dann ja rückwirkend läuft.

Wichtig ist nur, dass der alte Vertrag zum 30.11 beendet ist und der neue Vertrag ab 1.12. läuft. Es darf keine Lücke entstehen. Wäre der alter Vertrag bereits am 29.11. beendet worden, dann wäre der 30.11. eine Lücke und für den einen Tag muss an an den Grundversorger gezahlt werden. Bei lückenlosem Wechsel ist die Anmeldung in der Grundversorgung nur ein Sicherheitsnetz für dich, aber kostet nichts.

Inkognito-Nutzer   02.12.2024, 18:09
@Krissy1612

Vielen lieben Dank erneut für deine ausführliche Erklärung.

Inkognito-Nutzer   28.11.2024, 15:59

Vielen lieben Dank! Das hilft mir schon sehr weiter.

Eine Sonderkündigung sehe ich nicht, Verstorbene können nicht mehr kündigen, es muss m.E. ein Nutzerwechsel her und gut ist.

Viel Kraft in dieser schweren Zeit.

Zitat Goggle:

Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht. Dennoch sind gerade bei einem Sterbefall viele Anbieter kulant und gewähren dir von sich aus ein Sonderkündigungsrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Krissy1612  29.11.2024, 10:54

Das eine hat mit dem anderen gar nichts am Hut. Sonderkündigung bedeutet immer "nicht zum Laufzeitende". Ein Sterbefall ist eine Auszugsmeldung. Auszugsmeldung = Nutzerwechsel. Jede Auszugsmeldung hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag nicht umziehen kann.

Natürlich kann ein Verstorbener nicht kündigen, aber wie soll denn der Vertrag sonst enden? Daher macht das der Erbe indem er mitteilt, dass der Kunde verstorben ist.

schleudermaxe  29.11.2024, 20:32
@Krissy1612

Nutzerwechsel nennt man das bei uns, denn es gibt ja neue Nutzer, so wie hier laut Frage vorgesehen.

Kommt etwas darauf an, was vorher passiert ist.

Wurde das Haus klassisch vererbt (Todesfall, beide Elternteile) muss das innerhalb von zwei Wochen passieren. Sterbeurkunde reicht in diesem Fall.

Wurde diese Frist versäumt, geht der Vertrag an die Erbengemeinschaft über und kann von dieser nur regulär gekündigt werden.
Ausnahme wäre eine komplette Veräußerung, diese ist jedoch ja nicht geplant.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Krissy1612  28.11.2024, 15:53

Umschreibungen funktionieren so nicht. Eine Umschreibung funktioniert bei Energieverträgen nur direkt an den Ehepartner. Sind es andere Erben, dann kann der Vertrag nicht "vererbt" werden. Das funktioniert lediglich bei Schenkungen, aber das ist nochmal ein spezielles Thema. Bei Todesfall werden die Verträge generell gekündigt, wenn der Eheparter diesen nicht übernimmt oder übernehmen kann. Todesfall heißt Sonderkündigungsrecht und ist auch hier bis zu 6 Wochen rückwirkend machbar

Inkognito-Nutzer   28.11.2024, 15:55
@Krissy1612

Tatsächlich haben wir die Frist versäumt, da leider das Verhältnis der Erbengemeinschaft nicht das Beste ist. Bis wir alles zusammen hatten vergingen bereits 6 Monate und einer der Erben stellte sich gegen alles quer :(

Die Zahlungen liefen quasi weiter wie bisher. Was passiert in so einem Fall?

Krissy1612  28.11.2024, 16:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Du hast immer die Frist von 6 Wochen...auch wenn 6 Monate um sind. Das kommt gar nicht mal so selten vor, wenn es um Erbengemeinschaften geht. Der Vertrag läuft auf eine verstorbene Person und so hast du immer das Recht 6 Wochen rückwirkend wegen Todesfall zu kündigen. Nur kannst du eben nicht mehr zum Sterbedatum kündigen, sondern, wenn wir das heutige Datum z.B. nehmen, zum 17.10.24. Wenn du in einer Woche kündigst, dann eben zum 24.10.24.

Inkognito-Nutzer   28.11.2024, 16:10
@Krissy1612

Ah jetzt hab ich es verstanden. Vielen vielen Dank dir.

Ja, du kannst kündigen. Frist ist 2 Wochen. Schick die Kündigung schriftlich und leg eine Kopie der Sterbeurkunde dazu.

Woher ich das weiß:Hobby – Heimwerker, Bastler, Reparierer, Erfinder, Gartenfreund

Krissy1612  28.11.2024, 15:44

Bei Todesfall besteht Sonderkündigungsrecht und da gilt nur die Frist "maximal bis zu 6 Wochen rückwirkend".