Strört es euch auch dass man nicht seine Meinung vertreten darf?

Superhasenmaus  07.06.2024, 15:11

Passiert Dir das mit dem Löschen oft?

Seanen2020 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 15:15

Täglich ein paar mal. Dabei bin ich nur der Meinung dass das "Gendern" nicht nötig ist.

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern die Meinung GF gefällt wird sie auch toleriert

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin in der lage Google zu nutzen

Seanen2020 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 15:17

Genau. Und wenn sie nicht gefällt eben nicht.

BlueLupus  07.06.2024, 15:19
@Seanen2020

Dann wird sie Gelöscht weil: "VeRsToß gEgEn dIe CoMmUnItY-RiChTlInIeN bzw MoDeRaTiOnSeNtScHeIdUnG"

Seanen2020 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 15:35
@BlueLupus

Stimmt, die Moderatoren haben bestimmt handlungsspielraum.

Hallo,

dein gelöschter Beitrag hat ganz klar den Straftatbestand der Volksverhetzung aus Abs. 1 Punkt 2 § 130 StGB erfüllt.

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, (...) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

Dein Recht auf Meinungsfreiheit wird durch das Strafrecht eingeschränkt und durch das Recht der persönliche Ehre.

Die Leugnung der Existenz einer Bevölkerungsgruppe ist die Verleumdung dieser.

Bei Bedarf kann dir die Staatsanwaltschaft helfen, dass dir das mal vom Gericht erklärt wird.

Nachtrag: Da dir das öfter passiert; geht es hier nur um einen deiner wohl vielen gelöschten Beiträge.


Seanen2020 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 17:12

Welcher strafbestand steht denn vor wenn ich sage es gibt männlich und weiblich? Und was genau leugne ich?

Welche Bevölkerung diskriminiere ich? Die männliche oder die weibliche?

Gerne nehme ich es auch mit gerichtlichen Instanzen auf. Denn auch da gilt männlich und weiblich. Und keine davon habe ich diskriminiert noch beleidigt.

Auf eine sachliche Diskussion lasse ich mich natürlich jederzeit gerne ein.

KarlKlammer  07.06.2024, 17:32
@Seanen2020

Du hattest sinngemäß geschrieben, dass Transgeschlechtlichkeit nicht existiert.

Aber nimm es ruhig mit den gerichtlichen Instanzen auf. Das Bundesverfassungsgericht ist sich sehr sicher, dass transgeschlechtliche Menschen existieren und auch, dass es Menschen gibt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Seanen2020 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 17:35
@KarlKlammer

Stimmt. Es gibt ja männlich und weiblich. Man wird entweder als das eine oder das andere geboren.

Genau das habe ich erst vor wenigen Monaten gedacht.

Alle meinen, Meinungsfreiheit und alles und dann darf man seine aber nicht Preisgeben und man wird gecancelt.

Natürlich sollte sie aber nicht feindselig, sondern rational sein.

LG Schokokeks 🍪✨

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Kekse 🍪

Natürlich darfst du deine Meinung vertreten.

Du hast nur nichts vom Gendern verstanden. Denn Gendern diskriminiert oder beleidigt niemanden und betreibt keinerlei Hetze.

Wenn deine Antworten hier gelöscht werden, dann deswegen, weil sie die paar wenigen Kriterien von gutefrage nicht erfüllen. Halt dich einfach an die Regeln und du kannst deine Meinung äußern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen

Seanen2020 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 17:18

Meine Meinung ist eben dass es männlich und weiblich gibt.

Von Gendern halte ich nichts. Aber ich hetze nicht gegen jene wo dieser Phantasie folgen.

Es ist von meiner Seite her einfach völlig überbewertet.

Aber schlussendlich darf jede Person leben wie sie will.

Immofachwirt  08.06.2024, 10:24
@Seanen2020

Wie du siehst wurde dieser Kommentar von dir nicht gelöscht, weil du dich an die Regeln gehalten hast und respektvoll mit der Meinung anderer umgehst, obwohl du sie nicht teilst.

Dies widerspricht sich doch der Meinungsfreiheit

Nö. Die Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz ost ein Recht gegenüber dem staat und verpflichtet Gute Frage zu gar nichts. Wenn es kein "Plattformen dürfen das nicht löschen Gesetz gibt" verstößt das gegen gar nichts.