Streit mit Sugardaddy?

10 Antworten

Bei juristischen Fragen hilft der Blick ins Gesetz mehr als der "gesunde Menschenverstand" oder "ich habe mal gehört".

Ich weiß jetzt nicht, was Inhalt dieses erwähnten Treffens war - aber üblicherweise geht es da um sexuelle Handlungen.

<Zitat>

StGB § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

...

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

...

(4) Der Versuch ist strafbar.

...

<Zitat>

Wenn es zu sexuellen Handlungen gekommen ist, dann wird das mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Schon die Verfahrenskosten, die er zu tragen hätte, lägen deutlich über dem IPhone...

Von daher halte ich dieses Verhalten von diesem selbsternannten Sugardaddy für mutig und unklug.

Besteht jetzt Deinerseits ein Rechtsanspruch auf das IPhone: Nein. Du kannst mangels Volljährigkeit keine solche Vereinbarungen rechtswirksam abschließen.

Hast Du Dich strafbar gemacht, Dich auf einer solchen Seite anzumelden? Müsste man sich im Detail ansehen. Da wird aber kein Staatsanwalt tätig werden, die haben Besseres zu tun.

Sollte man jetzt diesen selbsternannten Sugardaddy sehr direkt darauf hinweisen, dass er doch lieber zahlen solle, sonst würde man zur Polizei gehen? Sicher nicht, das wäre dann Erpressung.

Aber man könnte ihm ja mal am Rande wissen lassen, dass man erfahren habe, dass man da jetzt Opfer einer Straftat geworden sei, und einem geraten wurde, das bei der Polizei anzuzeigen, und nun wisse man selbst nicht so recht, was man machen solle. Und dann kann man ja mal abwarten, wie der reagiert...

Und wer das mit der Rechtslage genauer wissen möchte: Kapitel 2 im Buch "Sugardating".

https://www.bod.de/buchshop/sugardating-micha-ebner-9783749481217

Woher ich das weiß:Recherche

Selber Schuld, du hast als Minderjährige dich auf so einer Seite nicht anzumelden,

da dies Prostitution ist, auch wenn es verniedlicht wird.

Es ist strafbar unter 18 Sex gegen Gegenleistung zu haben,

du wirst 100 % nichts mehr bekommen, lass es dir eine Lehre sein !!

Da bist du selber Schuld! Hättest du dich nicht auf so einer Seite anmelden müssen und schon gar nicht als Minderjährige! Man kann den Leuten da nicht trauen und dir hätte von Anfang an klar sein müssen, dass so etwas früher oder später passiert! Wenn du dich nicht mit ihm treffen willst, dann lass es, dann kannst du aber auch dein Handy vergessen! Wenn du dein Handy unbedingt haben willst, dann wirst du dich wohl mit ihm treffen müssen, denn sonst wird er es dir wahrscheinlich nicht kaufen! Mein Tipp: lass es einfach komplett mit so welchen Seiten, damit tust du dir einen ziemlichen Gefallen!

Nimm es als Lehrgeld. Die Versprechung kannst du nicht einklagen o.ä.

Wir sind glücklicherweise nicht in den usa: Sex mit Minderjährigen ist nicht strafbar. Prostitution, also Sex gegen Geld und vermutlich auch Wertgegenstände hingegen schon.

Du bekommst dein iPhone nicht.

Man kann sich nicht illegal auf einer Website anmelden. Man kann gegen die geltenden agb verstoßen aber das ist etwas komplett anderes.

Edit: Bei minderjährigen Prostituierten Dienstleistungen zu kaufen ist strafbar, bei volljährigen nicht.