Streich auf Party ausgeartet - kann man uns verklagen?

12 Antworten

Natürlich könnte das in einer Anzeige münden, aber dazu wird es wohl eher nicht kommen, weil der eingesaute Freund offenbar mindestens genauso voll war bei diesem Exzess wir ihr alle.

Man kann sich glücklich schätzen, solche Freunde mit derartigen Neigungen zu haben, wenn man die Verwahrlosung liebt.

Um die Anzeige eventuell doch noch abzuwehren, könntet ihr ihm sofort anbieten, die Kosten für die Reinigung bzw. den Ersatz seiner Kleidung zu übernehmen, ihm dazu noch einen großzügigen Gutschein für ein Einkaufszentrum oder ein gutes Restaurant zu packen und vor allem ihn ganz ehrlich und aufrichtig um Entschuldigung zu bitten!

Eventuell sieht er dann von einer Anzeige ab. Und Schadenersatz plus eventuell Schmerzensgeld kämen ohnehin auf euch zu, wenn er euch anzeigt bzw. verklagt, plus Anwalts- und Gerichtskosten...

Zudem solltet ihr euch selbst ein Alkoholverbot für die nächste Zeit verpassen. Wenn ihr besoffen so einen Mist baut, könnt ihr offensichtlich noch nicht verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen und solltet ihn lieber meiden!

Mafaggaz  07.04.2018, 10:59

Da stimme ich voll zu!

kann man uns verklagen?

Ja, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Eine Anzeige wegen tätlicher Beleidigung und Körperverletzung solltet ihr aber mehr fürchten.

Wenn derjenige wieder klar denken kann, solltet ihr versuchen, euch mit ihm ohne Gericht oder Staatsanwaltschaft zu einigen. Ein- oder zweitausend Euro wären ein realistisches Angebot.

D1985 
Fragesteller
 07.04.2018, 11:34

1000 - 2000 Euro? Wir haben höchstens 2000 Cent

123EinsZweiDrei  07.04.2018, 12:16
@D1985

Wenn ihr so viel sauft?

furbo  07.04.2018, 12:21
@D1985

DAS ist sicherlich nicht seins, sondern euer Problem. Sollte er vor Gericht ziehen, wird es teurer.

Dass du aber mit solch einem Argument kommst und die Sache ins Lächerliche ziehst, ist eher ein Indiz auf einen Trollbeitrag.

Klar könnte er euch anzeigen, denn es war Körperverletzung was ihr gemacht habt.

Blos denke ich er wird es nicht machen, denn dann müßte er auch sagen warum er der Körperverletzung nicht entgehen konnte.;)

Betrunken oder nicht ist egal; ihr habt freiwillig getrunken und dann die Straftat begangen.

D1985 
Fragesteller
 07.04.2018, 11:39

Ja schon, aber irgendwann hatte der Alk uns in der Hand. Eigentlich waren wir ja schuldunfähig