Streich auf Party ausgeartet - kann man uns verklagen?
Wir hatten gestern bei einem Kumpel eine Party, wo auch viel getrunken wurde. Es war auch wer da, den kaum einer mochte....so ein Angeber und Schwätzer eben. Am Ende des Abends waren wir alle ziemlich voll, vor allem der Typ, der nicht mehr stehen konnte und ein Kumpel hatte eine grandiose Idee, um dem Typen eins auszuwischen.
Er ging mit uns zum Nebenraum und hat auf die Matratze gepinkelt und auch einen Haufen drauf gesetzt. Auch uns hat er dazu animiert. Da wir besoffen waren haben wir uns da hingestellt und einfach laufen gelassen. Als alle schlafen gehen wollten wurde der Typ auf die Matratze gelegt (er konnte nicht mehr laufen) und hat da darauf die Nacht verbracht. Als wir alle vorhin wach wurden, war er total besudelt, weil er sich im Schlaf wohl viel gedreht hat. Sogar im Gesicht hatte er was. Als er das mitbekam musste er sich gleich übergeben und ist verdreckt aus dem Haus gerannt und schrie nur, dass er uns anzeigen will. Dabei wars doch bloß ein harmloser Streich.
Kann er uns jetzt anzeigen? Wir waren doch alle besoffen und das Zeug lässt sich doch wieder rauswaschen.
12 Antworten
Natürlich könnte das in einer Anzeige münden, aber dazu wird es wohl eher nicht kommen, weil der eingesaute Freund offenbar mindestens genauso voll war bei diesem Exzess wir ihr alle.
Man kann sich glücklich schätzen, solche Freunde mit derartigen Neigungen zu haben, wenn man die Verwahrlosung liebt.
Um die Anzeige eventuell doch noch abzuwehren, könntet ihr ihm sofort anbieten, die Kosten für die Reinigung bzw. den Ersatz seiner Kleidung zu übernehmen, ihm dazu noch einen großzügigen Gutschein für ein Einkaufszentrum oder ein gutes Restaurant zu packen und vor allem ihn ganz ehrlich und aufrichtig um Entschuldigung zu bitten!
Eventuell sieht er dann von einer Anzeige ab. Und Schadenersatz plus eventuell Schmerzensgeld kämen ohnehin auf euch zu, wenn er euch anzeigt bzw. verklagt, plus Anwalts- und Gerichtskosten...
Zudem solltet ihr euch selbst ein Alkoholverbot für die nächste Zeit verpassen. Wenn ihr besoffen so einen Mist baut, könnt ihr offensichtlich noch nicht verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen und solltet ihn lieber meiden!
Da stimme ich voll zu!
kann man uns verklagen?
Ja, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Eine Anzeige wegen tätlicher Beleidigung und Körperverletzung solltet ihr aber mehr fürchten.
Wenn derjenige wieder klar denken kann, solltet ihr versuchen, euch mit ihm ohne Gericht oder Staatsanwaltschaft zu einigen. Ein- oder zweitausend Euro wären ein realistisches Angebot.
Wenn ihr so viel sauft?
DAS ist sicherlich nicht seins, sondern euer Problem. Sollte er vor Gericht ziehen, wird es teurer.
Dass du aber mit solch einem Argument kommst und die Sache ins Lächerliche ziehst, ist eher ein Indiz auf einen Trollbeitrag.
Klar könnte er euch anzeigen, denn es war Körperverletzung was ihr gemacht habt.
Blos denke ich er wird es nicht machen, denn dann müßte er auch sagen warum er der Körperverletzung nicht entgehen konnte.;)
Betrunken oder nicht ist egal; ihr habt freiwillig getrunken und dann die Straftat begangen.
Ja schon, aber irgendwann hatte der Alk uns in der Hand. Eigentlich waren wir ja schuldunfähig
1000 - 2000 Euro? Wir haben höchstens 2000 Cent