strafe weil ich mich nicht umgemeldet habe? post!

5 Antworten

Dass du Post von einem Inkassounternehmen nicht erhältst, ist nicht strafbar. Das Inkassounternehmen ist einfach nur eine Firma, die Geld verdient mit dem Eintreiben von Außenständen. Sonst nichts. Sie ist keine Behörde, keine öffentliche Institution. Eine andere Sache ist, dass es in Deutschland eine Meldepflicht gibt. Du musst eine sogenannte "ladungsfähige Adresse" haben, damit dich Gerichtspost erreichen kann. Und dagegen hast du verstoßen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Nicht weiter schlimm.

Hallo, wenn du einen Mietvertrag neu eingehst musst du garkeine Strafe bezahlen. Die vom Einwohnermeldeamt richten sich nach Mietverträgen. Wenn du also bisher keinen neuen festen Wohnsitz hattest, bekommen die das eh nicht mit.

Ne Strafe fürs "Nichtr erreichbar sein" gibts soweit ich weis nicht, blos die Zinsen und Mahngebühren stocken sich soweit ich weis auf. Das hängt aber damit zusammen, wenn man die Schuld nicht begleicht. Du hast das mit dem Inkassounternehmen geregelt, deswegen dürftest du auch von der Seite nichts auf den Deckel bekommen.

Wichtig ist nur, dass wenn du den neuen Mietvertrag unterschrieben hast dich innerhalb einer Woche damit zum Einwohnermeldeamt zu maschieren um dich umzumelden.

NGruß

SophieElisa 
Fragesteller
 19.06.2013, 23:04

Ich wohne jetzt seit 2 tagen mit in der Wohnung, und habe für Dienstag einen Termin beim Einwohnermeldeamt. Vielen dank für die Antwort

Wegen nicht zustellbarer Post gibt es keine Strafe,und bei der Anmeldung legst Du den Mietvertrag vor und das wars,da wird keiner nachfragen wo Du das letzte Jahr gewesen bist,Du gibst Deine alte Adresse an und fertig.Wenn Doch nachgefragt wird dann sage das Du aus Angst weil Du befürchtet hast über das Eunwohnermeldamt gefunden zu werden,Dich nicht umgemeldet hast,und das Du ständig den Wohnsitz gewechselt hast,ich glaube nicht das Dir daraus jemand einen Strick dreht.

Also gegenüber Privatpersonen (auch private juristische P., wozu auch Unternehmen zählen) bist du nicht verpflichtet, postalisch erreichbar zu sein. Bei Behörden könnte das etwas anders sein (wie hast du das mit Briefen von Ämtern bisher gemacht? Oder kam da nichts?)

Normalerweise muss man sich innerhalb einer Woche nach Umzug ummelden. Du kannst es ja so drehen, dass du offiziell erst jetzt von der alten Wohnung aus- und in die neue eingezogen bist. Selbst wenn das Einwohnermeldeamt das nicht akzeptieren sollte, wirst du wohl "nur" eine kleine Verwarung (10-30 Euro) bekommen.

Ich kenne einen ähnlichen Fall. Der Rechtsanwalt hat in der Rechnung mit seinen Gebühren eine Ermittlungsgebühr ausgewiesen. Später kam nichts nach. Die Anmeldung in Berlin erfolgte erst nach längerer Zeit. Da die Person sich aber selbst angemeldet hat, wurde kein Bußgeld von der Meldestelle erhoben. Probleme gab es mit der Zweitwohnungssteuerstelle. Da es sich aber trotz Anmeldung an einem anderen Wohnort um den Hauptwohnsitz handelte, der verspätet umgemeldet wurde, konnte die Sache schnell und ohne Kosten erledigt werden.