Strafe wegen Shisha Cafe mit Minderjährigen

6 Antworten

Unsere Bundesregierung  will den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche in Deutschland verbieten. Beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten Stoffe lösten, die Krebs auslösen können. Außerdem enthielten die sogenannten Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas "feine und ultrafeine Partikel", die sich besonders in der Wachstumsphase gerade auf die Lunge negativ auswirken könnten.

Gesetz kommt 2016.

Menuett  26.04.2015, 14:28

Hier steht aber nichts von E-Shisha.

Das waren echte.

Als Erwachsener hast du auf deine minderjährigen Freunde zu achten, vor allem in Punkto Jugendschutzgesetz, sonst machst du dich strafbar.

Wenn ich Minderjährigen, die eine Zigarette im Mund habe, was sage, werde ich blöd angemacht, aber ich bin wenigstens meiner Pflicht als mündiger Bürger nachgekommen und habe versucht, sie davor zu schützen.

Dass eine Razzia gekommen ist, ist gut, sonst hättest du deine Freunde weiterhin in Gefahr gebracht. Wenn du noch nie straffällig aufgefallen bist, hast du nicht viel zu befürchten. Vielleicht kommst du mit einem Bußgeld davon, schlimmstenfalls kommt die Angelgenheit vor Gericht und du bekommst auch eine Geldstrafe oder Sozialstunden.

era22 
Fragesteller
 25.04.2015, 10:04

hmm ok danke für die antwort. kannst du auch sagen wie hoch die geldstrafe ausfallen kann?

Der einzige, der hier eine Strafe zu erwarten hat, ist der Betreiber des Cafés.

Alles andere ist Unsinn.

era22 
Fragesteller
 25.04.2015, 00:13

naja zu uns meinten die das wir eine Geldstrafe kriegen weil wir die rauchen gelassen haben

Menuett  26.04.2015, 14:29
@era22

Ja, die können ein Bußgeld erlassen.

Aber das wäre das erste Mal, dass ich höre, dass das von Freunden verlangt wird.

Daher kann ich Dir auch nicht sagen, wie hoch das evtl. ausfällt.

>Dann haben die Polizisten den über 18 Jährigen gesagt das wir die Pflicht hätten die Minderjährigen davon an zu halten mit uns zu rauchen.

falsch!

ihr seit ja nicht deren erziehungsberechtigte. sprich: es sind nicht eure kinder ...

nun folge wohl eine anzeige gegen die eltern der betroffenen wegen unterlassener aufsichtspflicht und der betreiber des cafes wird seine lizenz entzogen kriegen

ihr, die 18 seid und dort im cafe wart, habt nicht szu befürchten. ihr wart quasi nur "zuschauer" und die können euch nicht belangen

era22 
Fragesteller
 25.04.2015, 00:16

aber zu uns meinten die Polizisten das wir eine Geldstrafe kriegen werden. angeblich kann die bis zu 50.000€ gehen was wahrscheinlich nicht der fall sein wird. aber die meinten das wir ein brief kriegen werden mit der strafe. 

rango9  25.04.2015, 00:18
@era22

keine sorge. das ist totaler schwachsinn ,was die euch erzählt haben.

wie gesagt, ihr seid nicht erziehungsberechtigte, ihr seid auch keine aufsichtspersonen des cafes. ihr habt theoretisch icht einmal das recht dazu zu wissen, wie alt die anderen sind.

also keine angst. gehe es gechillt an. dir bzw. euch passiert nix

era22 
Fragesteller
 25.04.2015, 00:21
@rango9

sicher? weil die klangen sehr überzeugend und da waren ja auch mehrer Polizisten und die haben alle das gleiche erzählt. ich finde es wirklich richtig unlogisch. was jukt es mich, wenn mein freund 17 ist und noch in 3 tagen 18 wird, eine shisha raucht. ist mir doch egal

Menuett  26.04.2015, 15:08
@era22

Nein, das ist falsch.

Ihr hättet ihnen das Rauchen nicht gestatten dürfen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben

noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.
Menuett  26.04.2015, 15:08
@rango9

Nein, das ist falsch.

Sie hätten  ihnen das Rauchen nicht gestatten dürfen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben

noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

Dir wird normal nichts passieren, die die nicht alt genug waren bekommen einen Brief an die Eltern + evtl Eintrag, Bußgeld oder so ist beim 1. mal normal nicht fällig. Oft wird man beim 1. mal auch nur aufgefordert wegzugehen (Platzverweis) und seine Zigaretten (ist was anderes aber vllt hilfts dir n bisschen) wegzuwerfen und dann kannst du gehen... aber naja abwarten

era22 
Fragesteller
 25.04.2015, 00:23

aber die wollten meine personalien und meinten das ich eine Geldstrafe bekomme

Menuett  26.04.2015, 14:31

Die Minderjährigen bekommen weder einen Eintrag noch ein Bußgeld.

Es ist ihnen nämlich gar nicht verboten zu rauchen, es ist für andere nur verboten, das Rauchen zuzulassen bzw. ihnen Tabak zu verkaufen.