Strafe für nicht-zugelassene Sozius-Fußrasten?
Weiß wer welche Strafen man bekäme ,wenn ich mit Sozia fahre und meine soziusfußrasten nicht erlaubt sind. Ich rede von Crossplus (für Straßenverkehr) https://www.crossplus.si/de/
1 Antwort
Laut diversen Händlern brauchen Soziusfußrasten keine ABE, müssen also nicht geprüft sein.
Aber: Wenn das Fahrzeug als 2-Sitzer ausgewiesen ist -> müssen Fußrasten vorhanden sein.
Einfachste Lösung: Frag bei deiner nächstgelegenen Dekra- oder TÜV-Stelle telefonisch an. Dann weißt du was Sache ist.
Wenn sie eine Zulassung für zwei Personen hat -> sollte eigentlich schon was montiert gewesen sein. Thread zum Thema:
http://www.husqvarna-forum.de/forum/viewtopic.php?t=6993
Der Heckrahmen wurde nicht getauscht? Ist da was bekannt?
Hab ich auch schon gelesen, der Heckrahmen ist Serie (WR). Ich habe aber eine 2-Sitzplatz Zulassung. Den HEckrahmen möchte ich ungern tauschen, da es mir zu viel Arbeit ist. ICh werde einfach die Crossplus dinger für meine Freundin nehmen und weiter schauen. Danke!
Sollten sich ja hoffentlich sicher und fest montieren lassen. Dann sollte es - laut den Quellen die ich gelesen habe - kein Problem geben. ABE ist für hinten nicht notwendig.
Also.. ich habe eine Husqvarna WR 125 mit ZweierZulassung. Mein Rahmen unterstützt keine normalen Soziusfußrasten, nicht so wie die SM 125 oder WRE 125.