Strafe für Fluchtwagenfahrer

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Zunächst kommt § 27 StGB zum Tragen (Beihilfe):

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Die von dir geschilderte Tat wäre wohl ein Fall nach § 251 StGB (Raub mit Todesfolge)

Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Die Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB würde bei lebenslänglich (für den Täter) mindestens 3 Jahre für den Gehilfen ergeben. Bekommt der Täter weniger als lebenslänglich, dann kann der Gehilfe bis zu 3/4 der Strafe des Täters, mindestens 2 Jahre bekommen.

laramie87 
Fragesteller
 10.02.2012, 13:05

Danke das hilft mir schon sehr :) Und was wäre, wenn er an mehreren Überfällen dieser Art beteiligt wäre? Wie würde sich das auf die Strafe auswirken?

FreeEagle  10.02.2012, 13:08
@laramie87

Da kenne ich mich nicht gut genug aus dafür. Ich kann mir aber vorstellen, dass eine Strafe für mehrere begangene Straftaten nicht geringer ausfällt...

Erstmal wäre zu klären, ob er als Mittäter oder Gehilfe (Beihilfe) zu bestrafen ist. Ein Fluchtwagenfahrer kann durchaus Mittäter sein, wenn er eigenes Tatinteresse hat und z.B. einen Teil der Beute abbekommt. Täter ist nicht nur derjenige, der unmittelbar am Tatort die Waffe zückt. Wenn es sich um mehrere Überfälle handelt, dann spricht das mehr für eine geplante arbeitsteilige Begehungsweise - also für Mittäterschaft. Wahrscheinlich läßt sich dann sogar eine Bande annehmen, was die Strafen weiterhin erhöhen könnte.

laramie87 
Fragesteller
 11.02.2012, 22:29

Sagen wir mal er würde ein Teil der Beute bekommen und gehöre zu einer Bande, die schon öfters Überfälle dieser Art begangen hat.

Kennst du dich da aus? Was für eine Strafe würde auf ihn zukommen? Bitte schätzen :)

Ja, ein Anwalt und das Strafgesetzbuch können dir helfen.

laramie87 
Fragesteller
 10.02.2012, 12:29

Tolle Antwort. Wenn du sie nicht beantworten kannst, lass es doch einfach. Sry, dass ich überhaupt frage und gerade kein Strafgesetzbuch oder einen Anwalt in der Nähe habe.

Siehe Antwort von FreeEagle. Und es kommt natürlich auch darauf an, was derjenige sonst noch so auf dem Kerbholz hat ...