Strafbar?
Ist es strafbar von der Polizei weg zu laufen, wenn man nichts gemacht hat?
Z.b Personenkontrolle auf Straße
6 Antworten
Bei mir ist nichts weiter passiert.
Die haben mich zwar verfolgt und festgenommen, aber weil ich unschuldig war, haben sie mich später wieder frei gelassen. 😎
Wußte ja nicht, daß sie was von mir wollten. Sie hatten irgend einen Dealer gesucht. Aber ich war es nicht.
Nein ist es nicht wenn du niemanden verletzt hast/ nichts beschädigt hast LG
Strafbar nicht, aber es hat Konsequenzen, da die Polizei einen kriminellen Hintergrund annimmt.
Dieser Link sollte dir deine Frage abschließend beantworten 🙂:
https://praxistipps.focus.de/darf-man-vor-der-polizei-wegrennen-alle-infos_147791
Ich habe es hier trotzdem einmal eingefügt:
Das Wegrennen ist zwar nicht explizit erlaubt, ebenso wenig ist es jedoch verboten. Das bedeutet: Wenn Sie die Flucht ergreifen, machen Sie sich nicht strafbar. Auch, wenn Ihnen die Flucht nicht gelingt und Sie gefasst werden, droht Ihnen keine Strafe.
Ob Sie in einer konkreten Situation straffrei davonkommen, wenn Sie vor der Polizei weglaufen, hängt jedoch auch davon ab, ob Sie Widerstand leisten. Hat der Polizeibeamte Sie beispielsweise bei einer Demonstration aufgefordert, Ihren Personalausweis vorzuzeigen und Sie rennen weg, ist dies eine Form von Widerstand, die nach § 113 StGB strafbar ist.
Ebenso verhält es sich, wenn Sie gewaltsam versuchen, sich dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Auch, wenn der Fluchtversuch mit einer bloß verbal ausgedrückten Gewaltandrohung verbunden ist, können Sie dafür nach § 113 StGB strafrechtlich belangt werden, da dies als Widerstand gewertet wird.
Ob es sich also um einen bloßen Fluchtversuch oder Widerstand gegen die Polizei handelt, ist abhängig von der Auslegung der jeweiligen Situation. In jedem Falle sollten Sie sich bewusst machen, dass man Sie auch beim einem nicht strafbaren Fluchtversuch verfolgen und in der Regel auch erwischen wird.
Indem Sie wegrennen, wirken Sie auf Anhieb verdächtig und werden sich darauf einstellen müssen, dass die Polizeibeamten Sie - möglicherweise eher unsanft - aufhalten werden. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie eine Flucht riskieren möchten.
Jede Menge Unsinn hier. Es ist grundsätzlich alles erlaubt was nicht explizit verboten ist und es gibt kein Gesetz welches ein Flucht verbietet. Es ist noch nichtmal verboten aus einem Gefängnis zu fliehen.
Probleme gibt es lediglich wenn man auf der Flucht Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht.
Warum bist Du weggelaufen?