Ist es eigentlich erlaubt das mein vater mir eine klatschen tut?

3 Antworten

§ 1631 Abs. 2 BGB

(2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Es würde eine Anzeige genau gar nichts bringen, weil du zwar eine Körperverletzung anzeigen könntest, aber als Kind nicht die erforderliche Geschäftsfähigkeit hast, und den Strafantrag nur ein Erziehungsberchtigter stellen kann.

Das heißt, die Anzeige wird aufgenommen, und wenn nicht innerhalb von 2 Woche Strafantrag gestellt wird, dieses Verfahren eingestellt.

Nein, es ist nicht erlaubt. Man kann bei schlimmen fällen wo man Kinder schläft eine Freiheitsstrafe bekommen. Aber bei klatschen wird das Jugendamt wahrscheinlich mit den Eltern reden denn das Jugendamt ist passender.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung