STRADIVARIUS - KLARNA -INKASSOFORDERUNG berechtigt?
Habe im August bei STRADIVARIUS Schuhe um €32,95 bestellt. Leider löschte ich irrtümlich die Mail des Lieferanten mit dem Zahlungslink zu KLARNA. Ich ersuchte dann die Firma mehrmals vergeblich um Zusendung eines neuen Link. Nach Wochen wurde mir endlich mitgeteilt, dass ich einen Brief von KLARNA mit den Zahlungsdaten erhalten werde. Ich beglich die Rechnung nach Erhalt dieses Briefes. Zwei Tage nach meiner Überweisung bekam ich eine Mail von einem Inkassobüro mit einer Forderung von €107. Ich wies diese Firma darauf hin, dass die Rechnung bereits bezahlt wäre. Trotzdem bestanden sie auf die Restforderung von über €70. Darauf erklärte ich diesen Leuten, wie es zu dem Zahlungsverzug überhaupt gekommen war und dass ich als Bezieherin einer kleinen Pension immer darauf achte, keine Mahn- oder gar Inkassogebühren zu riskieren. Gestern teilte mir das Inkassobüro mit, dass sie mir kulanterweise entgegenkommen und die Forderung auf €31 reduzieren.
MEINE FRAGE: Muss ich diese €31 überweisen, obwohl ich die Rechnung zwei Tage vor Eintreffen des ersten Inkassobriefes überwiesen habe?
2 Antworten
Habe selbst für das Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet. Eine klage expl WG Inkasso Gebühren im Zusammenhang mit klarna hat es noch nie gegeben. In den grossen Urteils Datenbanken wie z.b jurion.de ist kein einziger Hinweis zu finden das dies jemals versucht wurde.
Grund : klarna ist selbst ein online bezahl Dienst.Gerichte wurden die Gebühren als nicht erstattungsfahig erachten.
Ich würde logischerweise nichts bezahlen und die Forderung unter Anheimstellung des Rechtsweges schriftlich zurück weisen.
Coeo schiebt noch einige Schreiben von Mumm nach.
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Wohne in Österreich, aber das wird in dem Fall ja sicher keine Rolle spielen. Ich habe die Rechnung nach einigem Hin und Her mit dem Lieferanten an KLARNA überwiesen. Zwei Tage später kommt die Forderung eines Inkassobüros. Die ist doch nicht berechtigt und daher sehe ich nicht ein, warum ich auf das reduzierte Zahlungsangebot von €31 eingehen soll.
Noch ein Deatail: Habe die Rechnung am 01.10. online überwiesen. Die erste Post vom Inkassobüro kam am 04.10. Da stehe ich doch nicht mehr in deren Schuld, oder?
Ich würde denen folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich habe bezahlt, bevor Sie eingeschaltet wurden. Zudem habe ich wochenlang erfolglos den Versender um einen Zahlungslink gebeten. Sie werden sich wegen ihrer widerrechtlichen Einschaltung vertragsgemäß an die Mandantin wenden. Von mir gibt es jedenfalls keinen Cent."
Damit ist dann aber auch alles gesagt.