Stornogebühren Kaufvertrag?

7 Antworten

Du hast einen Vertrag unterschrieben, bist volljährig und geschäftsfähig und es war kein Internetkauf, für den es besondere Widerrufsrechte gibt.

Dann gilt erst mal, was im Vertrag steht, wenn der Vertrag als solches nicht sittenwidrig ist oder eine Täuschung, also im Kleingedruckten steht, dass man nicht nur den Kochtopf kauft, sondern auch noch die Waschmaschine. Oder wenn

Aber wenn im Vertrag steht, was man kauft, Preis und Lieferkosten, und man unterschreibt dass, dann muss der Verkäufer gar nicht einem Rücktritt zustimmt.

Was mich jetzt verwundert: du bist nicht in der Lage, "solche Summen zu zahlen" .. und auf der Messe, war Dir das da nicht klar ? ..

Ein von dir unterschriebener Vertrag ist gültig, gleichgültig ob in einen Laden oder auf einer Messe. Der Preis der Ware oder Leistung wurde dir bestimmt im voraus genannt, da hätte dir deine finanzielle Situation sofort einfallen sollen.

Du hast den Vertrag gilt, du hast deine Seite (volke Bezahlung) zu erfüllen. Wenn der Händler dich gegen eine Zahlung von 700 € aus dem Vertrag entlässt, dann musst du dir überlegen ob du 700 € für nix oder den vollen Preis für die angebotene Leistung geht. Das Argument, du hättest kein Geld wirkt etwas schwach. Wovon wolltest du denn die Kosten für den Vertrag (laut deiner Aussage doppelt so viel zahlen) aufbringen?

du wirst jetzt zahlen müssen oder hiffen, das es für den Händler zu aufwendig ist dich zu verklagen. Anspruch hat er drauf. Er hat all deine Daten, deine Ungerschrift und kann dich persönlich identifizieren falls du behauptest, das du es warst...

"Auf eine Messe habe ich einen Kaufvertrag unterschrieben,  ist der Vertrag gültig,weil meine Daten eigentlich jeder schreiben konnte?" Wer hat denn unterschrieben?