Stimmt es, dass es Strafbar ist oder nicht?
Also meine Freundin hat ein Instagram fake Account erstellt gehabt und sich als ein anderes Mädchen ausgegeben. Der Account existierte schon 1 jahr. Gestern hat das Mädchen als die sich meine Freundin mit ihrem Account ausgegeben hat, den Account gefunden und sie angeschrieben. Sie meinte sie wird es bei der Polizei melden und eine Anzeige erstatten. Meine Freundin hat den Account sofort gelöscht, aber es wusste trotzdem niemand wer hinter dem Account steckte.
Ich hab dieses Mädchen als das sich meine Freundin ausgegeben hat angeschrieben und ihr gesagt das der Account gelöscht ist und ich mit der Person befreundet bin die es geführt hat. Sie wollte wissen wer das war und hat mich gefragt ob ich ihr den Insta namen schicken kann, ich hab die frage mit nein beantwortet.
Grund dafür weil ich nicht wollte das meine Freundin dadurch noch mehr schwierigkeiten bekommt (obwohl sie weiß das es ein fehler war). Dieses Mädchen meinte dann zu mir das ich mich damit genauso strafbar mache, ich meinte dann das ich mit der sache nichts zutun habe sondern einfach nur die Person kenne die den Account geführt hat und deswegen nicht verstehe wieso ich mich strafbar mache. Aber sie meinte das weil ich weiß wer das ist aber nicht sagen will wer es ist ich mich damit genauso strafbar mache. stimmt das denn?
5 Antworten
Wenn auf dem Account Fotos gepostet worden wären, mit denen die Person die drauf zu sehen wäre nicht einverstanden gewesen wäre, dann wäre es strafbar, aber dadurch dass der Account gelöscht ist, kann eh nichts mehr passieren. Ich glaube nicht dass sich die Polizei die Mühe macht sich die vielleicht noch existierenden Dateien von den Instagram Servern zu holen.
Das ist leider die Sache mit öffentlichen Bildern...
Euch wird nichts passieren aber ich schätze, deine Freundin hat daraus gelernt.
Das ist nicht strafbar,wenn ihr keine Bilder von ihr auf dem Account hattet und ihr nichts über den account über sie verbeitet habt.
Es geht hier um einen Insta-Account uiuiui, um erhlich zu sein iwie strafbar machst du dich heutzutage mit allem aber du brauchst keine Sorge haben, die Polizei wird nichts wegen einem bereits gelöschten! Account machen und erst recht nicht gegen Leute die, die "Schuldige" beschützen möchten.
Fazit: Dir und deiner Freudin wird nix passieren
Das was deine Freundin gemacht hat, ist strafbar, außer sie hat in der Profilbeschreibung angegeben, dass dies eine Fanpage ist. Und du hast dich auch strafbar gemacht, da du deiner Freundin, im Prinzip geholfen hast, nicht anvezeigt zu werden.