Stimmt es, dass bei einer Güteverhandlung keine Zeugen geladen werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zeugen werden nur geladen, wenn das Gericht schon vor der ersten Verhandlung Anhaltspunkte hat, dass die Situation so unklar ist, dass nur Zeugen zur Wahrheitsfindung beitragen können. Werden also keine Zeugen geladen, scheint die Situation ziemlich klar und es geht nur darum, wie man sich im einzelnen (Kläger und Beklagter) einigt. Die Zeugen können aber auch noch nachträglich (bei einem Kammertermin) geladen werden, wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt. Ich bin Schöffe bei Gericht.

bei den meisten Zivilstreitigkeiten wird die Güteverhandlung unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung durchgeführt. Wenn die Güteverhandlung extra anberaumt wird hat der Richter womöglich keine Lust tiefer in die Materie einzusteigen und möchte stattdessen einen Vergleichsvorschlag machen. Dazu braucht er Eure Zeugen nicht.

Es wird versucht, dass die Parteien sich so einigen. Die Anwälte, sofern vorhanden, sind dann auch dabei.

Ich habe letztes Jahr so eine Güteverhandlung gehabt. Wir könnten uns einigen und die Sache war damit dann beendet.

MfG

Johnny

nein, ihr sollt euch einigen^^