Stimmt das in Justiz?
Eine Frau sagte mir wegen Verurteilung aufgrund anonymen Emails :
Dein Fall bzw. Fälle liegen anders. Du schreibst überall dieselbe Art von Emails, deshalb sind sie leicht zu erkennen und leicht Dir zuzuordnen.
Laut Chatgpt:
In einem gerichtlichen Verfahren muss eine objektive Beweisführung vorliegen, also konkrete, verlässliche Belege, die über subjektive Einschätzungen hinausgehen.
wenn ein Verdacht aufgrund von inhaltlichen Übereinstimmungen und thematischen Ähnlichkeiten entsteht, ohne dass direkte Beweise vorliegen, spricht man von subjektiven Vermutungen oder Indizien.
Eine Verurteilung in einem strafrechtlichen Verfahren erfordert stets den Nachweis, dass die beschuldigte Person die Tat tatsächlich begangen hat.
Für eine Verurteilung müssen objektive Beweise vorliegen, die ein Gericht überzeugen, dass die Person mit hinreichender Sicherheit als Täter feststeht. Finden sich keine Beweise auf dem PC des Beschuldigten, könnten andere Beweismittel wie beispielsweise IP-Adressen, Zeugenaussagen oder forensische Spuren digitaler Art in Betracht kommen, um eine Verbindung zwischen dem Beschuldigten und den Taten herzustellen.
Sollten jedoch keine Beweise vorhanden sein, die ein Gericht überzeugen, wäre eine Verurteilung nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) nicht möglich. Die Unschuldsvermutung gilt so lange, bis die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Auch wenn der Inhalt, Kontext und die Themen der E-Mails darauf hindeuten könnten, dass sie von der beschuldigten Person stammen, bedarf es konkreter Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung. Indirekte Indizien wie ähnliche Schreibweise oder Themen können einen Verdacht begründen, reichen aber allein nicht für eine Verurteilung aus, da sie keinen direkten Beweis darstellen.
3 Antworten
Daran sieht man, dass ChatGPt eben nicht allwissend ist und von allen Dingen Ahnung hat.
Dir Deine Emails zuzuordnen ist nicht nur subjektiv leicht, sondern auch objektiv.
Wenn du Mails mit strafbarem Inhalt geschrieben hast, dann kannst du dafür verurteilt werden, auch wenn du deinen Namen nicht druntergeschrieben hast. Es muss nur klar sein, dass die Mail von dir ist. Ein typische Ausdrucksweise kann dazu beitragen, das Gericht davon zu überzeugen. Notfalls zieht das Gericht einen Sachverständigen zurate.
Mehrere Täter können im Rahmen von Mobbing die gleichen typischen Ausdrucksweisen nutzen.
Lieber Achmed, bei Dir ist die Beweislage so klar, das weißt Du auch und daran ändern auch Deine ständigen Fragen nichts.
Tu Dir und uns einen Gefallen und freu Dich auf das sonnige Ägypten, wo ja angeblich alles sooo viel besser ist.
Wenn der beschuldigte "Kerl" den Sachverhalt öffentlich gemacht hat, sodass viele Personen Zugang zu den gleichen Informationen und Ansichten haben, wird die Feststellung der Urheberschaft von E-Mails oder anderen Dokumenten mit strafbarem Inhalt komplexer. Ein solcher Umstand bedeutet, dass potenziell verschiedenen Personen das Material hätten verwenden können, um E-Mails zu verfassen, die so aussehen, als kämen sie vom ursprünglichen Verfasser. Das erhöht die Anzahl möglicher Täter und beeinträchtigt die Zuordnungssicherheit. Um in einem solchen Fall strafrechtlich gegen eine Person vorgehen zu können, müssen eindeutigere Beweise herangezogen werden als nur die inhaltlichen Übereinstimmungen mit öffentlich zugänglichen Ansichten oder Informationen. Dazu würde eine technische Zuordnung gehören, zum Beispiel durch Überprüfung von IP-Adressen, digitalen Spuren oder anderen forensischen Methoden, die einen direkten Zusammenhang zwischen der strafbaren Handlung und der beschuldigten Person herstellen können.