Steuernachzahlung obwohl ich nur 4 Monate gearbeitet habe?
Hallo, ich habe gerade mit dem Elsterprogramm die Steuerklärung von mir und meinem Mann (zusammen) gemacht. 2012 hat mein Mann 32600 Euro verdient und ich 6724. Mein Mann das ganze Jahr gearbeitet. Steuerklasse III. Ich habe nur 4 Monate gearbeitet. Steuerklasse V. Ich bekam 6 Monate lang Elterngeld und 12 Monate Kindergeld. Wir haben jeder 24 km zur Arbeit. Ich habe aber nur an 80 Tagen gearbeitet. Laut Rechner sollen wir 500 Euro zurück zahlen. Kann das sein? Ich habe gedacht, dass wir auf jeden Fall etwas zurück bekommen, weil ich nur 4 Monate gearbeitet habe. Kann mir jemand helfen? Ich kann auch gerne noch weitere Angaben machen, wenn ihr sie braucht um die Sache besser nachzuvollziehen. DANKE!
3 Antworten
Es ist doch immer wieder interessant, wie jemand, der einen Computer bedienen kann und ein Elsterformular runterladen meint, in eigener Sache Steuerberater zu sein. Es hat doch einen Grund, dass Fachleute eine jahrelange Ausbildung benötigen.
Wenn sie die Steuerklasse 3/5 gewählt haben, bezahlen sie im Laufe des Jahres fast immer zu wenig Lohnsteuer. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung, die sie bei dieser Steuerklassenwahl zwingend abgeben müssen, eine Nachzahlung erforderlich ist.
Bei der Klassenwahl ist die Rückzahlung vorprogrammiert. Ist doch auch logisch: Ihr habt unterjährig von der zu geringen Vorauszahlung des Mannes profitiert und somit mehr Nettolohn erhalten, als Euch im Jahresdurchschnitt eigentlich zustand; damit wird im Folgejahr zwingend eine Nachzahlung fällig.
III/V ist unterjährig günstiger, führt aber - wie hier deutlich zu sehen ist - fast immer zu einer Nachzahlung. 4/4 vermeidet das, dafür hat man unterjährig weniger netto. An der Steuerlast ändert die Klassenwahl rein gar nichts!
Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt - also hättet Ihr auch nachzahlen müssen, wenn Du gar nicht gearbeitet hättest.