Steuernachzahlung für Kleingewerbe + Job - kann das stimmen?

5 Antworten

Die Lohnsteuer die Dir von Deinem Gehalt abgezogen wird, soll in etwa die Einkommensteuer abdecken, die auf Deinen Lohn entfällt.

Bei der Einkommensteuer am Ende des Jahres wird nicht mehr unterschieden, ob es Lohneinkünfte oder gewerbliche Einkünfte waren. Es wird zusammengeworfen und die Steuer ermittelt. Von der Steuer, wird dann die Lohnsteuer abgezogen, und in Deinem Fall reicht die Lohnsteuer logischerweise nicht aus, um die zusätzlichen 8.000 Euro auch noch abzudecken. Ergo, Nachzahlung.

Hallo,

natürlich ist das richtig. Hast Du denn gedacht, dass Du Deinen gewinn von EUR 8.000,- steuerfrei einstecken kannst? Hat Dich denn niemand beraten?

Dein Arbeitgeber führt mit Deiner Gehaltsabrechnung doch nur die Lohnsteuer für Dein Gehalt ab und wenn Du dann noch mehr Geld nebenbei verdienst, muss Du das natürlich versteuern. Was Dir jetzt auch noch passieren kann, ist dass das Finanzamt für 2011 regelmäßige Steuervorauszahlungen haben will.

Mein Tipp: Von jedem verdiente EUR rd. 25% für die Steuer auf die Seite legen.

tina2988 
Fragesteller
 11.06.2011, 16:55

Aber dann hätten die 2058 Euro doch nur von den 8000 Euro Gewinn aus dem Kleingewerbe sein dürfen oder? Weil für meinen normalen Job hab ich doch schon die Lohnsteuer gezahlt oder etwa nicht? Und das kann dann stimmen, dass von den 8000 Euro soviel, also 2058 Euro zu zahlen sind?

das0816weib  11.06.2011, 22:00
@tina2988

Hallo Tina,

ich kenne die Details Deiner Steuererklärung nicht, aber

  • von Deinem Gehalt sind die Steuern ja schon bezahlt und
  • die EUR 2.058 sind ja in etwa 25% von Deinem Gewinn i.H. von EUR 8.000

Ich halte das aus der Ferne für durchaus plausibel.

Meandor  11.06.2011, 22:46
@das0816weib

Hallo Weib, Deine Rechnung ist falsch, aber das Ergebnis halbwegs richtig.

das0816weib  13.06.2011, 07:40
@Meandor

Wie will man denn hier eine vernünftige Berechnung durchführen, wenn man 90% der Fakten NICHT kennt?

Es ging doch nur um eine Berechnung über den "dicken Daumen" und um die Plausibilität.

Hallo „tina2988“

Aus was setzt sich denn die Steuerschuld zusammen?

Weißt du Mehrwertsteuer aus?

Kann dieser enorme Nachzahlungsbetrag daraus kommen?

Denn an deinem Kleingewerbe mit einem Gewinn von 8.000,00 EUR/p.a. kann es nicht liegen.

Zunächst hast du einen Grundfreibetrag von 7.664,00 EUR (seit 01.01.2004).

Grundfreibetrag bedeutet, dass auf das Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrages, keine Einkommensteuer zu zahlen ist.

Also Dienstag zunächst telefonieren, ansonsten Einspruch einlegen. Das muss aber ab dem Tag der Bekanntmachung des Steuerbescheides innerhalb eines Monats machen.

Um der Zahlung zu entgehen, beantrage weiterhin die Aussetzung der Vollziehung.

tina2988 
Fragesteller
 11.06.2011, 17:35

Hallo,

nein MwSt weiß ich nicht aus, muss ich lt. Kleinunternehmerregelung auch nicht. Insgesamt hab ich ein Gesamteinkommen von ca. 24000Euro für 2010. Davon sind ja schon allein 16000 Euro von meinen Ganztags-Job. Und eben nur die 8000 Euro reiner Gewinn von meinem Gewerbe. Ich bin eben echt am verzweifeln, im Internet steht ja auch überall was anderes. Mir kommt das eben so viel vor. Vielleicht ist es ja auch so viel, aber deswegen frag ich ja. Ja Dienstag ruf ich so oder so mal an.

das0816weib  11.06.2011, 22:03

STOP!!!

Der Grundfreibetrag ist bereits mit den Einnahmen aus nichtselbst. Tätigkeit ausgeschöpft!!!!

Das gilt nicht pro Einkunftsart!!!

Bitte lieber mit dem Steuerbescheid beim Finanzamt vorsprechen und erklären lassenLetztendlich wurden hier p.a. EUR 16.000 plus EUR 8.000 verdient und nur nur EUR 16.000 Steuern gezahlt. Der Rest MUSS nachgezahlt werden.

Lohnsteuer hast du ja nur für die 16.000 € gezahlt. Das Einkommen aus dem Kleingewerbe zählt da oben drauf. HAST DU DENN AUCH DIE kOSTEN DES kLEINGEWERBES ANGEGEBEN?

tina2988 
Fragesteller
 11.06.2011, 16:24

Ja hab ich angegeben

Wenn Du ledig bist, wird auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung eine Lohnsteuer von etwa 1.200,00 € eingetragen sein. Aus den brutto 16.000 € werden nach Abzug der Sonderausgaben usw. etwa 14.000 € zu versteuern sein. Darauf kommt dann der Gewinn aus dem Gewerbe, sodass etwa 22.000 € zu versteuern sind. Darauf würde eine Steuer von rd. 3.250,00 etnfallen, das sind geschätzt 2.000 € Nachzahlung. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und möglicherweise noch die Kirchensteuer. Auch bei Ungenauigkeiten bei meiner Rechnung dürfte die Nachzahlung stimmen.