Steuern bei "Spenden"?

2 Antworten

Es dürfte sich um eine steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit handeln.

"Spende" = Schönrederei.

Sollte der "Typ" nicht volljährig sein, generiert dies weitere Probleme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Eine Spende ist klar definiert als eine Zuwendung die ohne Gegenleistung erfolgt. Davon kann im vorliegenden Fall also nicht die Rede sein.

Der Begriff der Spende hat in diesem Fall Einzug gehalten, damit beide Parteien ein besseres Gefühl haben. Der "Spender" hat nicht das Gefühl für eine gesellschaftlich kritisch betrachtete Erotikleistung Geld zu zahlen. Der Empfänger hat nicht das Gefühl sich zu "prostituieren".