Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland

5 Antworten

Ich würde das auch mal von einem Finanzexperten prüfen lassen. Mich würde aber mal interessieren, welche art von steuern abgezogen werden denn meines wissen sind zumindest die Erträge aus den Versicherungen in diesen jahren steuerfrei und das vom finanznamt doppelt für 2007 abgezogen wird klingt auch merkwürdig, das schreit nach jemandem der sich damit auskennt. und ich meine bei vollständiger auszahlung ist es so, das eben erträge steuerfrei sind und der rest wird mit dem normalen lohnsteuersatz berechnet. Vielleicht kann ein guter Steuerberater da weiter helfen.

Diese Frage solltest Du auf http://www.finanzfrage.net/ wiederholen. Dort wird Dir von Experten geholfen. Meiner Ansicht nach ist der Steuerabzug nicht gerechtfertigt, aber ich bin kein Steuerexperte.

Rein grundsätzlich sind in D erwirtschaftete Gewinne auch in D zu versteuern, das hat mit dem Wohnsitz wenig zu tun.
Ist die LV steuerpflichtig und wird von einer deutschen Gesellschaft ausgezahlt ist sie auch in D steuerpflichtig.

Die Frage ist insofern nicht sachlich zu beantworten, weil weder dargestellt wird, welche Art von Steuerabzügen denn der Versicherer monatlich vornahm bzw. nicht vornahm, noch dargelegt wird, um welche Art LV es sich dabei handelt. Man könnte mutmaßen, dass es hier um eine verrentete LV geht, also im Prinzip eine Rentenversicherung mit monatlicher Leibrente. In diesem Fall wäre zu prüfen, welche rechtlichen Regelungen es zwischen Kanada und der BRD in steuerrechtlicher Hinsicht gibt (DBA). Üblicherweise liegt bei Rentenzahlungen das Steuerrecht stets in dem Land, in dem die Rente erwirtschaftet bzw. ausgeschüttet wird. Übertragen auf den vorliegenden Fall hieße das, dass das FA in der Tat Recht hätte, weil bei der Ausschüttung anteilige EST (ggfs. auch Zinssteuer) zu zahlen wäre. Bei ständiger Abwesenheit und ohne Vorhandensein eines deutschen Wohnsitzes müsste das aber über eine EST-Erklärung - je nach Höhe der Einkünfte - teilweise oder sogar komplett rückerstattet werden.