Steuern auf Aktien, ETF, Crypto, Zinsen?
Hallo,
Ich benötige etwas Hilfe um die Versteuerung zu verstehen.
Ich benutze Trade Republic. Dort gabe ich einen Freistellungsauftrag über 1000€ gestellt. Dieser gilt nur für die Zinsen vom tagesgeld oder?
Wie werden Aktien, Crypto und ETF versteuert?
Also gibt es da verschiedene Verrechnungstöpfe? Ab wann (haltedauer und Betrag) sind sie Steuerfrei?
Bei Crypto ist es soweit ich weiß ja nach einem Jahr oder bis zu 1000€. Ist das dann bei Aktien auch so und haben diese den gleichen Verrechnungstopf?
Und muss ich dafür eine steuererklärung machen?
Würde mit wirklich helfen. Finde im Internet nichts was wirklich gut erklärt ist.
1 Antwort
Bei einer deutschen Bank/Broker wird die 25% KapESt (zzgl SolZ) durch diese einbehalten und ans FA abgeführt. Bemessungsgrundlage ist der Kapitalertrag
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Dieser Sparer-Pauschbetrag kann im Rahmen eines Freistellungsauftrags (FSA) auf die jeweiligen Banken aufgeteilt werden, je nach gestellten FSA wird bis zur jeweiligen Höhe keine Steuer durch die Bank abgeführt und die KapErträge sind steuerfrei.
Kryptowährung:Wenn eine steuerbare Veräußerung iSd §23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) vorliegt, bist du in der Abgabeverpflichtung und musst diese Erträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer bemisst sich an deinem persönlichen Steuersatz.
Eine steuerbare Veräußerung liegt vor, bei einem Ertrag von über 1.000€ (Freigrenze) (bis 2023 sind es 600€) und einer Haltedauer von unter einem Jahr.
Gewinn oder Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG ist
- der Veräußerungspreis
- abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten
- abzüglich der Werbungskosten.
Was sind Werbungskosten:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Übersetzt: Sämtliche Aufwendungen die im direkten Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen stellen Werbungskosten dar, sofern ihr Abzug nicht ausgeschlossen wurde.