Steuerklasse wechseln (Ehemann) während Ehefrau in Elternzeit ist?
Die Situation ist folgende:
Ich habe 2011 geheiratet und meine Frau ist damals in die Steuerklassen III und ich in V gewechselt, da ich zu der Zeit Student war.
Anfang 2014 sind wir Eltern geworden und meine Frau bezieht seitdem Elterngeld. Ich bin noch im Referendariat und verdiene brutto mit den ganzen Zuschlägen (Familien- und Kinderzuschlag) ca. 1500€ (ca. 1150 € Netto). Ich bin bisher in Steuerklasse V geblieben.
Wenn wir jetzt noch für 2014 die Steuerklassen tauschen würden, würde sich das dann positiv auswirken?
Wie würde das dann 2015 aussehen: Meine Zukunft ist ab 1.2.2015 noch offen, weil ab diesem Zeitpunkt mein Referendariat fertig ist. Meine Frau geht ab Februar wieder normal arbeiten. Wenn meine Zukunft bis dahin geklärt ist, würden wir die Steuerklassen direkt anpassen. Bleibe ich vorerst arbeitslos, würde meine Frau wieder in III gehen, finde ich bis dahin einen Job, schauen wir, wer mehr verdient und was sich dann für uns lohnt.
Würde der Wechsel 2014 dann irgendwie eine Rolle für 2015 spielen? War jemand schon mal in der gleichen Situation?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal! ;-)
2 Antworten
Da das Jahr schon so gut wie vorbei ist, wirst Du für dieses Jahr die Steuerklassen nicht mehr ändern können.
Welche Klasse für Euch die Beste ist, kann man halt nicht mal eben pauschal beantworten.
Wenn die Gehälter gleich sind, sollte man bei IV/IV bleiben.
Hat einer von beiden mehr als 60 %, könnte für das monatliche Netto die Kombi III/V besser sein.
ACHTUNG: Bei III/V besteht immer die Gefahr einer Nachzahlung!
Danke für deine Antwort. Ich dachte, ich kann die Steuerklasse bis zum 30.11. ändern (wohne 10 Minuten vom Finanzamt entfernt) ?! Wenn ich sie jetzt ändere, dann würde ich doch die zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet bekommen oder nicht?
Wie verhält sich das mit dem Elterngeld meiner Frau? Unser Gehalt wird ja zusammengerechnet, wenn ich mich nicht irre. Wir verdienen netto momentan ca. 2400€ (Elterngeld+Ref-Gehalt). Wenn ich für 2014 in Steuerklasse 3 wechsle, würde sich das ja in der Steuererklärung bemerkbar machen. Ich hätte ja dann dieses Jahr "zu viel" Steuer im Voraus bezahlt und könnte diese Summe zurückfordern. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Für das nächste Jahr müssen wir abwarten. Bekomme ich direkt eine Stelle, würde ich dann wohl so viel mehr verdienen, dass ich dann in Steuerklasse 3 und meine Frau in 5 gehen würde.
Steuerklassenwechsel ist noch möglich. Aber, selbst wenn man jetzt zuviel Steuern zahlt, dann kann man sich den Überschuß mit einer Steuererklärung im Januar zurückholen. Es geht also nichts verloren.