Steuerklasse als freiberuflicher Autor?
Hallo ihr lieben,
ich bin derzeit in Elternzeit, habe ein Kinderbuch entworfen und würde dieses gerne zu einem Verlag geben. Nun zu meiner eigentlichen Frage, da ich ja noch zuhause bin und mein Mann, auch wenn ich arbeite, mehr verdient als ich haben wir die Steuerklassen 3u5, wie ist das jetzt, sollte ein Verlag mein Buch wirklich drucken, schlägt sich die Steuerklasse auch auf den Verdienst nieder oder wird das ganze durch unsere Zusammenveranlagung am Ende des Jahres zusammengewürfelt? Ich hab überhaupt keine Ahnung von dem ganzen kram, bin nur froh, wenn am ende ein Gewinn übrig bleibt.
Danke schon mal für die Antworten :).
3 Antworten
PatrickLassan hat es im Grunde schon richtig beantwortet. Nur noch zur Klarstellung: Wenn ein Verlag Dein Buch verlegt, bekommst Du als Autorin ein Honorar aus den verkauften Exemplaren oder ein Pauschalhonorar (also keinen "Gewinn"). In beiden Fällen müsst Ihr dieses erhaltene Honorar in eurer Steuererklärung in volle Höhe angeben. Das wird steuerlich wegen der Höhe nicht relevant sein, es sei denn Dein Buch erreicht Harry Porter Auflagen, ansonsten sind die Honorar-Einnahmen ja eher bescheiden. Trotzdem melden, egal wieviel es ein wird.
Nur nicht vergessen!! Ich weiß, dass bei Steuerprüfungen in Verlagen die Finanzamtprüfer gerne als erstes sich die Honorarzahlungen geben lassen und dann alle Finanzämter der Autoren anschreiben, damit die überprüfen können ob die Honorareinnahmen bei den Steuererklärungen der Autoren auch gemeldet sind.
Da wird doch ohnehin keine Lohnsteuer abgezogen.
Eine Steuerklasse gibt es nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, um dem Arbeitgeber die Ermittlung der abzuführenden Lohnsteuer zu ermöglichen.
Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit sind steuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Falls du irgendwann mal einen Gewinn erzielst, ist der in der Einkommensteuererklärung anzugeben.