Steuererklärungen rückwärts abgeben?

3 Antworten

Du kannst immer eine Steuererklärung abgeben unabhängig von der Reihenfolge der Jahre.

Deine Ex will dir nicht "helfen" ist mir nicht ganz klar. Gebe einfach 16 ab und beantrage eine Zusammenveranlagung. Da deine Ex keinen Vorteil von einer Unterschriftsverweigerung hat, ist sie zur Unterschrift verpflichtet. Das Zauberwort heißt "nacheheliche Solidarität". Physisch kann sie nicht zur Unterschriftsableistung gezwungen werden, aber du kannst Sie dann in Regreß nehmen, etwa den Unterhalt über einen Anwalt kürzen.

Alternativ könnte man noch eine Steuererklärung mit Antrag auf Einzelveranlagung abgeben. Dann wird es mit der Erstattung allerdings nicht mehr so gut aussehen, da nach der Grundtabelle abgerechnet wird.

Wenn über Klasse V Steuern abgerechnet wurden besteht Abgabepflicht.

Jeder der Ehegatten kann auf gemeinsame Veranlagung bestehen für jedes Jahr in dem keine dauernde Trennung vorlag.