Steuererklärungen rückwärts abgeben?
Hallo zusammen,
Folgende Konstellation. 2016 StKl 3, meine ex möchte mir noch nicht bei der Steuererklärung helfen. Sie möchte mir keine Vollmacht für den Steuerberater geben. Sie war Arbeitslos und hatte nur eine Umschulung von der Arbeitsagentur. Nun möchte ich doch gerne langsam die Steuern 2017 und anschließend 2018 fertig machen und abgeben. Ist dieses möglich? Ich bekomme in allen Jahren jeweils einiges an Geld zurück.
Danke im voraus
Gruß,
Danny
3 Antworten
Du kannst immer eine Steuererklärung abgeben unabhängig von der Reihenfolge der Jahre.
Deine Ex will dir nicht "helfen" ist mir nicht ganz klar. Gebe einfach 16 ab und beantrage eine Zusammenveranlagung. Da deine Ex keinen Vorteil von einer Unterschriftsverweigerung hat, ist sie zur Unterschrift verpflichtet. Das Zauberwort heißt "nacheheliche Solidarität". Physisch kann sie nicht zur Unterschriftsableistung gezwungen werden, aber du kannst Sie dann in Regreß nehmen, etwa den Unterhalt über einen Anwalt kürzen.
Alternativ könnte man noch eine Steuererklärung mit Antrag auf Einzelveranlagung abgeben. Dann wird es mit der Erstattung allerdings nicht mehr so gut aussehen, da nach der Grundtabelle abgerechnet wird.
Wenn über Klasse V Steuern abgerechnet wurden besteht Abgabepflicht.
Jeder der Ehegatten kann auf gemeinsame Veranlagung bestehen für jedes Jahr in dem keine dauernde Trennung vorlag.