Steuererklärung Studenten?

2 Antworten

Also kann ich auf meiner Steuererklärung Sachen absetzten, die nicht von mir gezahlt wurden, aber für mich bestimmt sind und von mir benutzt werden?

Nein, das kannst du nicht.

Du kannst in aller Regel nur das für dich geltend machen, das tatsächlich auch von dir für dich bezahlt wurde. Deine Eltern können ggf. Krankenversicherungsbeiträge etc. für dich geltend machen, doch wenn deine Eltern irgendwas zahlen, dann trägst du die Belastung ja nicht selbst, es gäbt also auch keinen Grund sie in der Steuererklärung anzugeben.

Zudem ist eine Steuererklärung auch in der Regel nur dann sinnig, wenn du tatsächlich einen Job ausübst. Wenn du als Studentin keinerlei Einkünfte hast, dann kannst du zwar eine einreichen, im Endeffekt würde dabei aber Steuer 0 rauskommen und damit hätte sich dann die Sache.
Auch wenn häufig von 'Erstattung' gesprochen wird, ist das kompletter Unsinn. Das Finanzamt 'erstattet' dir keine Aufwendungen, sondern höchstens bereits bezahlte Lohnsteuerabzugsbeträge oder auch Vorauszahlungen (die du vermutlich auch nicht leistest). Wenn du allerdings keine Zahlst, dann kannst du theoretisch Laptops und Schreibtische und was sonst noch kaufen, das ist dem Finanzamt egal.
Da es vermutlich dein Erststudium bzw. deine erstausbildung ist, sehe ich auch keine andere Option.

Hallo,

wozu willst du eine Steuererklärung machen, wenn du kein Einkommen hast und damit auch keine Steuern zahlst?

Du kannst keine Steuern zurückerstattet bekommen, wenn du keine gezahlt hast. Von was willst du es also absetzen? Du hast ja nichts gezahlt. 0€ Steuern kann man nicht mehr verringern.

MyLinchen17 
Fragesteller
 29.07.2021, 00:18

Danke für die Antwort! Man hat uns in der Uni geraten, dass man gerade im Online-Semester viel zurück erstatten kann (Laptop, Büromöbel, Internetpauschale,...). Mir war da nicht ganz klar wie das dann eben funktionieren soll, wenn wir ja kein Geld verdienen :)

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Fortuna1234  29.07.2021, 00:20
@MyLinchen17

Andere verdienen vermutlich Geld. Die meisten verdienen sogar Geld. Aber selbst mit einem Minijob muss man keine Steuern zahlen.

Ich habe z.B. in den Ferien gejobbt und auch mal ein Semester Teilzeit gearbeitet. Da habe ich natürlich Steuern gezahlt und konnte dann Kosten von der Steuer absetzen, um meine Steuerlast zu verringern.

Aber ohne Steuern eben auch keine Steuererstattung. Irgendwie auch logisch.

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MyLinchen17 
Fragesteller
 29.07.2021, 00:25
@Fortuna1234

Vielen Dank! Ich glaube ich habe mich im Begriff geirrt,... Eine Steuererklärung macht natürlich wirklich wenig Sinn xD... die Rede war von einem Verlustvortrag... aber gut, dass ich den Unterschied nun weiß! 😊

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Fortuna1234  29.07.2021, 00:28
@MyLinchen17

Das können auch nur

  • Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung 
  • berufsbegleitende Studiengänge 
  • Master-Studiengänge und sonstige Zweitstudiengänge 
  • Doktoranden 

Und das macht man dann im ersten Berufsjahr als Werbungskosten rückwirkend (bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich).

Und damit ist auch nicht Internet oder Schreibtisch gemeint, sondern studienbegleitende Ausgaben (z.B Exkursionen etc.)

Bisher musst du gar nichts machen.

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MyLinchen17 
Fragesteller
 29.07.2021, 00:35
@Fortuna1234

Danke, du hast mir wirklich sehr weiter geholfen!

Das beruhigt mich sehr :)

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