Steuererklärung Nachzahlung?

2 Antworten

Von Experte Mungukun bestätigt

Hat er vllt. Elterngeld erhalten?

Derartige Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt (auch wenn sie steuerfrei sind) und lassen den Steuersatz hintenrum steigen.

Dabei erfolgt eine Zusammenrechnung ALLER Einkünfte im Jahr (auch die Lohnersatzleistungen). Nachdem davon etwaige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, ergibt sich ein fiktives zu versteuerndes Einkommen (Anhand dessen bemisst sich die Einkommensteuer).

Anhand dessen wird ein Steuersatz berechnet und dieser (höhere) Steuersatz wird anschließend auf dein zu versteuerndes Einkommen ohne diese Lohnersatzleistungen angewandt.

Deshalb kann es gut sein, dass die gezahlte Lohnsteuer nicht ausreicht, um die festgesetzte Einkommensteuer zu decken und daher die Nachzahlung (Man kann nur zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten).

Und: Liegen seine Werbungskosten über 1.230 € (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)? Wenn nicht, dann wirken diese sich auch nicht aus (Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nämlich auch schon durch den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Chiara2909 
Fragesteller
 22.05.2024, 20:02

Das ergibt sinn, aber es gibt ja trotzdem noch diese homeoffice pauschale, er war ja die restlichen 10monate 100% im homeoffice

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Giota210  22.05.2024, 20:19
@Chiara2909

Die fallen unter die Werbungskosten (bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit: Bruttolohn - Werbungskosten).

Okay, wenn er nur im Homeoffice war und da den Höchstbetrag der Homeofficepauschale (1.260€) ausgeschöpft hat, dann ist er ja schonmal damit sowieso über die 1.230€ (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).

Jetzt ohne den ganzen Fall zu kennen, wird es vermutlich an den Lohnersatzleistungen (Elterngeld) liegen.

Die gezahlte Lohnsteuer reicht nicht aus (Zumal in der Elternzeit kein Gehalt ausgezahlt wird --> Heißt für diese Zeit auch keine abgeführte Lohnsteuer).

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Nachzahlung durch Elterngeld. Das wird ja unversteuert ausgezahlt, aber es erhöht den Steuersatz, da wird es mitgezählt. Daher Nachzahlung.

Die Home-Office-Pauschale alleine kommt ja nicht über die Pauschale hinaus, die wurde ja im Vorfeld monatlich bereits berücksichtigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung