Steuererklärung einer Erbengemeinschaft
Das Finanzamt hat uns (Erbengemeinschaft aus 4 Parteien) zur Abgabe einer gemeinschaftlichen Steuererklärung aufgefordert. Da diese 4 Parteien kein Wort miteinander reden gibt es keinen Bevollmächtigten für das FA. Alle sind auch nicht gewillt sind, eine solche Erklärung zu unterschreiben! Was kann ich tun? Beim örtlichen FA hat man mich an einen Steuerberater verwiesen. Das kann es doch nicht sein? Das zweite Problem ist ein Ertrag aus einem landwirtschaftlichen Pachtverhältnis, das der Erbengemeinschaft zugefallen ist. Wer gibt es wo an? Jeder in seiner eigenen Steuererklärung? Ein landwirtschaftlicher Betrieb existiert nicht. Hier wurden lediglich die vorhandenen Wirtschaftsflächen verpachtet. Die Erblasserin musste aber immer eine Steuererklärung mit Einahmen aus Land- und Forstwirtschaft abgeben. Die Steuerforderung war dann immer "Null", da Rentnerin. Wie wird dies nun hier behandelt? Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen auf diesem Sektor gemacht? Ich bin für jede Anregung überaus dankbar.
3 Antworten
Als Erbengemeinschaft seid Ihr verpflichtet, eine Erklärung zur Gesonderten und Einheitlichen Feststellung der Einkünfte anzugeben.
Darin müsst Ihr auch erklären, welchen Anteil jedem Erben zuzurechnen ist.
Wenn Ihr die Erklärung nicht abgebt, wird nach der Erinnerung an die Abgabe ein Zwangsgeld festgesetzt und nach Nichtbezahlung erfolgt die Pfändung oder eine Umwandlung in Zwangshaft.
Möglicherweise schätzt das Finanzamt auch die Einkünfte. Das wird aber nicht "billig", weil das Finanzamt zu seinem Vorteil schätzen wird.
Das wäre auch mein Tipp gewesen: ein Steuerberater. Aber da das für dich nicht sein kann, warum auch immer, bleibt eigentlich nur, dass ihr euch alle wieder einig werdet. Oder doch den Steuerberater nehmt.
Da wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als jemand zu beauftragen, der mit den anderen Erben Kontakt aufnehmen soll, um zu regeln, was geregelt werden muss.
Und schauen, dass möglichst schnell alles verkauft und das Geld verteilt wird.