Steuerbar Inland?

1 Antwort

Von Experte anTTraXX bestätigt

Steuerbar und Steuerfrei sind zwei verschiedene Begriffe.

Steuerbar ist etwas, was irgendwie unter das Umsatzsteuergesetz fällt (egal ob steuerfrei oder steuerpflichtig)

Steuerfrei/Steuerpflichtig ist die Frage, ob darauf eine Umsatzsteuer anfällt oder nicht (Die Frage stellt sich immer danach).

Heißt wenn etwas nicht steuerbar ist und gar nicht unter das Umsatzsteuergesetz fällt, braucht man gar nicht erst zu fragen ob steuerfrei/steuerpflichtig.

Und da nur etwas zum innergemeinschaftlichen Erwerb aber nicht zur innergemeinschaftl. Lieferung etwas steht, müsste diese doch nicht steuerbar sein oder?

§ 1 UStG redet aber auch von "Lieferungen oder sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt...".

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist auch eine Lieferung (egal ob der Gegenstand ins EU-Ausland geht). Wenn der Ort dieser Lieferung im Inland ist (Da kommt meist der Grundfall § 3 (6) UStG zum Tragen, wonach der Ort dort liegt, wo der Beginn der Lieferung ist), dann ist es auch in DE steuerbar. Aber (das ist der nächste Prüfschritt) steuerfrei.

Innergemeinschaftliche Erwerbe sind wieder ein seperates eigenes Tatbestandsmerkmal.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

SorrowDespair 
Fragesteller
 12.05.2024, 22:24

D.h. wenn die Lieferung z.B. durch 3 Absatz 7 geregelt wird und der Ort der Lief. außerhalb Deutschland ist, wäre es nicht mehr steuerbar selbst wenn es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt oder

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Giota210  12.05.2024, 22:25
@SorrowDespair

Genau. Aus deutscher Sicht ist das dann nichts.

Dann ist der Leistungsort nicht im Inland und damit gar nicht steuerbar (Im anderen Land dagegen schon, weil dort der Leistungsort ist).

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