stellt das bloße Leuchten mit einem Laserpointer in den Himmel bei Dunkelheit schon einen Eingriff in den Flugverkehr da?

2 Antworten

§ 315 StGB ist auch fahrlässig strafbar.

Wer in den Himmel leuchtet, muss sich bewusst sein, dass dadurch Flugzeuge beeinträchtigt werden könnten.

Wenn dann im Einzelfall tatsächlich ein Flugzeug beeinträchtigt wird (auch wenn man das letztlich nicht wollte) könnte fahrlässiges und somit strafbares Handeln vorliegen.

Kann es.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..