stellt das bloße Leuchten mit einem Laserpointer in den Himmel bei Dunkelheit schon einen Eingriff in den Flugverkehr da?
Oder muss das erstmal nachgewiesen werden.
Oder muss gezielt ein Flugzeug angeleuchtet werden. Und wie wollen die Aufsichtsbehörden sowas nachweisen, dass es ggf auf ein Flugzeug gerichtet war ohne Beweise außer die eigene Aussage
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
§ 315 StGB ist auch fahrlässig strafbar.
Wer in den Himmel leuchtet, muss sich bewusst sein, dass dadurch Flugzeuge beeinträchtigt werden könnten.
Wenn dann im Einzelfall tatsächlich ein Flugzeug beeinträchtigt wird (auch wenn man das letztlich nicht wollte) könnte fahrlässiges und somit strafbares Handeln vorliegen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Kann es.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..